Ärger im Verkehrsrecht? Rastatt 07222-1598890
Schnell, kompetent und 100% auf Ihrer Seite
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat? Ihnen wird vorgeworfen bei Rot über die Ampel gefahren zu sein oder die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen wirksam Einspruch einlegen? Ihnen wird eine Nötigung oder eine Unfallflucht zur Last gelegt? Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalls und fordern Schadensersatz und Schmerzensgeld? Ihnen droht Führerscheinentzug oder Fahrverbot?
Adrian Schulz, unser Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie im Raum Rastatt, Gaggenau, Baden-Baden, Bühl und Umgebung zu diesen Fragen kompetent, schnell und kostengünstig! Bei uns erwartet Sie eine professionelle Beratung und eine engagierte Verteidigung im Verkehrsstrafrecht.
Seit vielen Jahren betreuen wir erfolgreich Mandanten im Verkehrsrecht. Dieser Rechtsbereich stellt einen Schwerpunkt unserer Kanzlei dar. Daher können wir Ihnen eine qualifizierte Beratung und professionelle Verteidigung garantieren! Rufen Sie uns an.
Anwaltskanzlei Christopher Müller & Kollegen
Schwerpunkt Verkehrsrecht
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Unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung
Verkehrszivilrecht
Verkehrsstrafrecht
Bußgeldangelegenheiten und Punkte
Verkehrsverwaltungsrecht
Rechtsanwalt Adrian Schulz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
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Wir unterstützen Sie professionell bei Verkehrsunfällen und sichern Ihre Rechte und Ansprüche in diesem Zusammenhang. Daneben stellen wir sicher, dass Sie von der Versicherung alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen und Ihnen durch Forderungen der Gegenseite keine ungerechtfertigten Nachteile entstehen.
In unseren Kanzleien in Rastatt und Bühl erwartet Sie eine kompetente Ersteinschätzung u. a. zu Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Rotlichtverstoß, überhöhte Geschwindigkeit, Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU, Fahrten unter Alkoholeinfluss, Bußgeldangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Verkehr. Sie erhalten in jedem Fall eine professionelle Unterstützung durch unsere Profis im Straf- und Verkehrsrecht.
Wenn Sie geblitzt wurden, sollten Sie Ihren Fall genau prüfen lassen. Blitzertechnik, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen sind nicht perfekt und enthalten häufig Fehler. Dazu gehören z. B. eine fehlerhafte Eichung, ein falscher Aufbau, nicht geschultes Personal oder sogar der Einsatz eines nicht zertifizierten Gerätes. Wenn diese oder andere Fehler nachgewiesen werden können, ist der Bußgeldbescheid unwirksam.
Um die Fehler zu finden benötigt man allerdings Einblick in die Verfahrensakte und muss darüber hinaus die Schwachstellen kennen. Nutzen Sie diese Chance und sichern Sie sich durch unsere Anwälte Einblick in die polizeilichen Unterlagen. Evtl. rettet dieser Entschluss Ihren Führerschein.
Insbesondere wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, sollten Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen um die Strafe zu mildern oder ein Fahrverbot zu verhindern.
Falls Sie eine rote Ampel übersehen haben, droht bereits bei einer Rotlichtphase von einer Sekunde ein Bußgeld von €200 und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat (qualifizierter Rotlichtverstoß). Kam es dabei noch zu einer Gefährdung oder einem Unfall, können die Folgen noch deutlich gravierender ausfallen.
Unsere Aufgabe ist es, entlastende Umstände für Sie vorzubringen, damit von den Regelsätzen nach unten abgewichen wird oder das Gericht evtl. auf die Verhängung eines Fahrverbotes verzichtet. Wir überprüfen für Sie die Ordnungsmäßigkeit der Messung und die Frage, ob es sich tatsächlich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß gehandelt hat. Je nach Situation versuchen wir, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Falls das nicht möglich ist, gibt es u. U. die Option das Fahrverbot gegen ein erhöhtes Bußgeld zu umgehen.
Trunkenheit im Verkehr: § 316 StGB:
"Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht."
Dieser Paragraph gilt auch für Fahrradfahrer! Bereits ab 0,3 Promille besteht die Gefahr von Führerscheinentzug und empfindlichem Bußgeld. Sollten Sie sich mit einer Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer konfrontiert sehen, rufen Sie uns umgehend an. Machen Sie nach Möglichkeit keine Angaben bei der Polizei, bevor wir Sie umfassend beraten konnten.
Ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" ist durch den Schock eines Unfalls sehr schnell passiert. Allerdings handelt es sich dabei um eine Straftat, die nach § 142 StGB mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Entscheidend für das Strafmaß ist die Frage, ob ein "erheblicher" Schaden entstanden ist. Als "erheblich" kann bereits ein Betrag von €1.300 angesehen werden.
Sollten Sie in einem ersten Schreck über einen Unfall den Unfallort verlassen haben, wurde die Fahrerflucht bereits begangen. Häufig wird in solchen Fällen das Nummernschild von Zeugen notiert und kurz danach steht die Polizei vor Ihrer Tür. Unsere Empfehlung: Machen Sie keine Angaben, da Sie sich in aller Regel nur selbst belasten. Es besteht für Sie keine Mitwirkungspflicht. Auch Ihre Verwandten müssen keine Aussage machen. Die Polizei muss nachweisen, dass Sie als Halter auch der Fahrer des Unfallfahrzeugs waren. Daher empfehlen wir auch keine Angaben zum Standort Ihres Fahrzeugs machen. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir Sie kompetent verteidigen können.
Im Verkehrsstrafrecht kommt es häufig vor, dass die eigene Haftpflichtversicherung Regressansprüche gegen Ihren Versicherungsnehmer (Sie) stellt, sofern ein Geschädigter von seinen Schäden freigestellt wurde. Auch darum kümmern wir uns.
Sollte Ihnen ein Bußgeldbescheid drohen, empfiehlt sich die schnelle Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Die Chancen und Risiken, die ein Gerichtsverfahren mit sich bringt, können von einem Laien nicht übersehen werden. Wir kennen alle potenziellen Schwachpunkte der Gegenseite.
Für die Höhe von Bußgeldern existiert eine erhebliche Bandbreite. Je nachdem, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit angenommen wird, ob Voreintragungen bestehen oder besondere Umstände geltend gemacht werden können, kann das Bußgeld dramatisch anders ausfallen. Wir kennen alle Argumente, die zu Ihren Gunsten vorgebracht werden können und sorgen dafür, dass das Bußgeld so gering wie möglich ausfällt.
Ganz besonders dringend ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht bei Verkehrsstrafsachen. Oft droht hier ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung, bzw. die Versicherung weigert sich direkt zu zahlen. Dies kann z. B. nach einer Trunkenheitsfahrt mit Unfallfolge oder grober Fahrlässigkeit sehr schnell geschehen. Wichtig ist deshalb, dass die Verteidigung durch einen Spezialisten von Anfang an professionell und kompetent aufgebaut wird. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht zuletzt oft die Folge einer schlechten Verteidigung. Durch gute Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht erwartet Sie bei uns in Rastatt eine fundierte Verteidigung zur Wahrung Ihrer Rechte.
Im Verkehrsrecht haben wir jahrelange Erfahrung und kennen die besten Vorgehensweisen. Daher garantieren wir Ihnen kompetente Beratung und engagierte Rechtsvertretung.
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