Entzug der Fahrerlaubnis droht? Rufen Sie uns an: Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922
Nicht mehr Auto fahren zu dürfen ist in unserer Mobilitätsgesellschaft für viele unvorstellbar. Einkaufen, zur Arbeit fahren, den Hobbys nachgehen - ohne Auto wird der Alltag extrem erschwert. Wenn der Führerschein auf dem Spiel steht, macht es Sinn, sich einen guten Rechtsanwalt zu sichern, der alle Möglichkeiten ausschöpft um das Schlimmste zu verhindern.
Sollte Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, sind Sie nicht alleine. Wie das Kraftfahrtbundesamt (KBA) informiert, wurde im Jahr 2016 insgesamt 94.569 Personen die Fahrerlaubnis entzogen. 84% davon waren übrigens Männer. Damit Sie nicht Teil dieser unrühmlichen Statistik werden, rufen Sie uns sofort an, wenn Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Wir setzen uns schnell und engagiert für Sie ein und prüfen alle Möglichkeiten, den Entzug noch zu verhindern.
Rechtsanwalt Adrian Schulz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922
Der Entzug der Fahrerlaubnis wird häufig verwechselt mit dem Fahrverbot. Letzteres ist jedoch wesentlich harmloser. Beim Fahrverbot müssen Sie für einen bestimmten Zeitraum (1 bis maximal 3 Monate) Ihren Führerschein abgeben. Es wird Ihnen also für eine bestimmte Zeit verboten, von Ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Ist die Frist verstrichen, bekommen Sie den Führerschein ohne weiteres wieder ausgehändigt. Alles Wichtige zum Fahrverbot erfahren Sie hier: Fahrverbot - alles was Sie wissen müssen!
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist dagegen zunächst einmal endgültig und führt zum vollständigen Erlöschen der Fahrerlaubnis. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann nach einer sogenannten Sperrfrist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Bevor die Fahrerlaubnis allerdings wieder erteilt wird, sind die von der Führerscheinstelle erteilten Auflagen zu erfüllen. Die bekannteste Auflage ist die Beibringung eines positiven Medizinischen-Psychologischen Gutachtens (MPU).
Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis - unser erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie professionell, nicht nur im Bereich Rastatt, Baden-Baden und Bühl, damit Sie Ihr Fahrzeug weiter bewegen dürfen.
Das Gericht ordnet üblicherweise eine Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren an. Innerhalb dieser Sperrfrist darf die Führerscheinbehörde keine neue Fahrerlaubnis ausstellen. Gab es drei Jahre vor dem aktuellen Führerscheinentzug schon einmal eine Sperre, verlängert sich die Mindestfrist automatisch auf zwölf Monate. In besonders gravierenden Fällen kann das Gericht sogar eine lebenslängliche Sperre verhängen.
Auch nach Ablauf der Sperrfrist erhält der Betroffene die alte Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück. Er kann frühestens drei Monate vor Ablauf eine neue beantragen. In der Regel muss keine neue Führerscheinprüfung abgelegt werden. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten oder das Ergebnis einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) fordert. Dies ist häufig dann der Fall, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weil der Fahrer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat. Wenn eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, gilt diese zunächst für mindestens zwei Jahre - wie bei einem Führerscheinneuling - auf Probe.
Um die berufliche Existenz des Betroffenen nicht zu gefährden, kann das Gericht für bestimmte Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Zugmaschinen, landwirtschafte Fahrzeuge) eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Auch für diese Fahrzeugklassen muss die Führerscheinstelle dann aber zunächst eine neue Fahrerlaubnis ausstellen.
Die Sperre selbst lässt sich verkürzen, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er wieder tauglich für den Straßenverkehr ist (zum Beispiel durch die Teilnahme an Seminaren für Alkoholabhängige). Gerne beraten wir Sie auch dazu in unseren Rechtsanwaltskanzleien in Rastatt oder Bühl.
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn das Gericht bzw. die Behörden zu dem Schluss kommen, dass der Betroffene für das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet ist. Das kann entweder aus gesundheitlichen Gründen, wegen Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, weil sich der Fahrer unerlaubt von einem Unfallort entfernt hat oder bei zu vielen Punkten in Flensburg der Fall sein.
In all diesen Fällen ist die schnelle Einschaltung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Rufen Sie uns umgehend in Rastatt oder Bühl an, wenn Ihnen einer der folgenden Vorwürfe gemacht wird:
Was viele nicht wissen: Sogar uneinsichtige und wiederholte Falschparker können ihren Führerschein verlieren.
Verlieren Sie keine Zeit, wenn Ihnen ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis droht - rufen Sie uns umgehend an! Als Rechtsanwälte fordern wir Einsicht in Ihre Ermittlungsakte und prüfen unter anderem sofort, ob der Entzug der Fahrerlaubnis angesichts der Tat angemessen war und ob z. B. die Kontrolle korrekt vorgenommen wurde.
Adrian Schulz - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
Verkehrsrecht - Führerscheinentzug
Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922