Entzug der Fahrerlaubnis - Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rastatt, Baden-Baden, Bühl und Gaggenau

Entzug der Fahrerlaubnis droht? Rufen Sie uns an: Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922

Entzug der Fahrerlaubnis

Führerscheinentzug droht? Rechtsanwalt einschalten!

Nicht mehr Auto fahren zu dürfen ist in unserer Mobilitätsgesellschaft für viele unvorstellbar. Einkaufen, zur Arbeit fahren, den Hobbys nachgehen - ohne Auto wird der Alltag extrem erschwert. Wenn der Führerschein auf dem Spiel steht, macht es Sinn, sich einen guten Rechtsanwalt zu sichern, der alle Möglichkeiten ausschöpft um das Schlimmste zu verhindern.

 

Sollte Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, sind Sie nicht alleine. Wie das Kraftfahrtbundesamt (KBA) informiert, wurde im Jahr 2016 insgesamt 94.569 Personen die Fahrerlaubnis entzogen. 84% davon waren übrigens Männer. Damit Sie nicht Teil dieser unrühmlichen Statistik werden, rufen Sie uns sofort an, wenn Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Wir setzen uns schnell und engagiert für Sie ein und prüfen alle Möglichkeiten, den Entzug noch zu verhindern.

Wir kümmern uns um Ihr Recht

  • Wir fordern umgehend Einsicht in die Akte und prüfen alles auf Fehler der Behörden
  • Wir unternehmen alles um den Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden
  • Den Schriftverkehr erledigen wir für Sie
  • Sie erfahren, wie Ihre Chancen stehen und wo Risiken lauern
  • Sie können sich auf eine engagierte und kompetente Verteidigung verlassen

Kostenlose Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Adrian Schulz 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922


Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot?

Rechtsanwalt Verkehrsrecht bei Führerscheinentzug

Der Entzug der Fahrerlaubnis wird häufig verwechselt mit dem Fahrverbot. Letzteres ist jedoch wesentlich harmloser. Beim Fahrverbot müssen Sie für einen bestimmten Zeitraum (1 bis maximal 3 Monate) Ihren Führerschein abgeben. Es wird Ihnen also für eine bestimmte Zeit verboten, von Ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Ist die Frist verstrichen, bekommen Sie den Führerschein ohne weiteres wieder ausgehändigt. Alles Wichtige zum Fahrverbot erfahren Sie hier: Fahrverbot - alles was Sie wissen müssen! 

 

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist dagegen zunächst einmal endgültig und führt zum vollständigen Erlöschen der Fahrerlaubnis. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann nach einer sogenannten Sperrfrist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Bevor die Fahrerlaubnis allerdings wieder erteilt wird, sind die von der Führerscheinstelle erteilten Auflagen zu erfüllen. Die bekannteste Auflage ist die Beibringung eines positiven Medizinischen-Psychologischen Gutachtens (MPU).

Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis - unser erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie professionell, nicht nur im Bereich Rastatt, Baden-Baden und Bühl, damit Sie Ihr Fahrzeug weiter bewegen dürfen.

Was ist die Sperrfrist?

Das Gericht ordnet üblicherweise eine Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren an. Innerhalb dieser Sperrfrist darf die Führerscheinbehörde keine neue Fahrerlaubnis ausstellen. Gab es drei Jahre vor dem aktuellen Führerscheinentzug schon einmal eine Sperre, verlängert sich die Mindestfrist automatisch auf zwölf Monate. In besonders gravierenden Fällen kann das Gericht sogar eine lebenslängliche Sperre verhängen. 

Was geschieht nach der Sperrfrist?

Auch nach Ablauf der Sperrfrist erhält der Betroffene die alte Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück. Er kann frühestens drei Monate vor Ablauf eine neue beantragen. In der Regel muss keine neue Führerscheinprüfung abgelegt werden. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten oder das Ergebnis einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) fordert. Dies ist häufig dann der Fall, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weil der Fahrer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat. Wenn eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, gilt diese zunächst für mindestens zwei Jahre - wie bei einem Führerscheinneuling - auf Probe.

Ausnahmen und Fristverkürzung

Führerscheinentzug? Martin Borsch -unser Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kümmert sich darum!
Mögliche Lösung - Seminar für Alkoholabhängige

Um die berufliche Existenz des Betroffenen nicht zu gefährden, kann das Gericht für bestimmte Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Zugmaschinen, landwirtschafte Fahrzeuge) eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Auch für diese Fahrzeugklassen muss die Führerscheinstelle dann aber zunächst eine neue Fahrerlaubnis ausstellen.

 

Die Sperre selbst lässt sich verkürzen, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er wieder tauglich für den Straßenverkehr ist (zum Beispiel durch die Teilnahme an Seminaren für Alkoholabhängige).  Gerne beraten wir Sie auch dazu in unseren Rechtsanwaltskanzleien in Rastatt oder Bühl.

Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn das Gericht bzw. die Behörden zu dem Schluss kommen, dass der Betroffene für das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet ist. Das kann entweder aus gesundheitlichen Gründen, wegen Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, weil sich der Fahrer unerlaubt von einem Unfallort entfernt hat oder bei zu vielen Punkten in Flensburg der Fall sein.

In all diesen Fällen ist die schnelle Einschaltung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Rufen Sie uns umgehend in Rastatt oder Bühl an, wenn Ihnen einer der folgenden Vorwürfe gemacht wird:

  • Gesundheitliche Gründe
    Personen, die z. B. an schwerer Diabetes, Schizophrenie, einer unbehandelbaren Sehschwäche, Depressionen oder wiederkehrenden Ohnmachtsanfällen leiden, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, da sie gesundheitlich nicht zur gefahrlosen Teilnahme am Straßenverkehr in der Lage sind. Dies kann auch bei körperlichen und geistigen Einschränkungen im hohen Alter der Fall sein. 
  • Alkohol und Drogen
    Alkohol und Drogen sind mit Abstand die Hauptgründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Über 47.000 mal wurden in 2016 Führerscheine aus diesem Grund eingezogen. Das ist über die Hälfte aller Fälle.

    Bereits ab 0,5 Promille kann die Fahrerlaubnis wegen Alkohol am Steuer entzogen werden, wenn der Fahrer unsicher gefahren ist oder einen Unfall verursacht hat. Ab 1,1 Promille ist der Führerschein in jedem Fall weg. War der Fahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, wird nach Ablauf der Sperrfrist mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet. In bestimmten Fällen kann der Führerschein auch entzogen werden, wenn der Betroffene außerhalb des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss auffällig geworden ist.

    Bei Fahrten unter Drogeneinfluss ist es unerheblich, ob der Fahrer regelmäßig Drogen konsumiert oder es nur dieses eine Mal getan hat, die aktuelle Tat alleine reicht aus. Unterschiede macht die Rechtsprechung hier nur bei Cannabis.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
    Wer zum Beispiel grob verkehrswidrig handelt und rücksichtslos die Vorfahrt missachtet, falsch überholt, an unübersichtlichen Stellen, wie Kreuzungen oder Einmündungen zu schnell fährt oder auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wendet oder entgegen der Fahrtrichtung fährt, muss mit dem Entzug des Führerscheins rechnen, wenn hierdurch Leib und Leben anderer oder hohe Sachwerte gefährdet wurden. Man spricht hier von der Straßenverkehrsgefährdung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    Wer ein anderes Fahrzeug beschädigt und sich vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht. Bei einem hohen Sachschaden oder wenn Menschen verletzt oder gar getötet wurden, kann die Fahrerflucht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sanktioniert werden.
  • Punkte in Flensburg
    Bei 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg ist der Führerschein weg. Die Behörde hat dabei keinen Ermessensspielraum. Sie kann also auch dann nicht von der Entziehung der Fahrerlaubnis absehen, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Allerdings kann es sich auch in diesem Fall lohnen uns anzurufen. Zum einen prüfen wir die Richtigkeit der Punktevergabe, die letztlich zum Entzug geführt hat. Zum anderen sind vielleicht im Fahreignungsregister noch Punkte berücksichtigt, die eigentlich schon gelöscht sein müssten.

Was viele nicht wissen: Sogar uneinsichtige und wiederholte Falschparker können ihren Führerschein verlieren.


Rechtsanwälte bei Führerscheinentzug in Rastatt und Bühl

Entzug der Fahrerlaubnis? Führerschein weg? Rufen Sie uns an - Kanzlei Müller

Verlieren Sie keine Zeit, wenn Ihnen ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis droht - rufen Sie uns umgehend an! Als Rechtsanwälte fordern wir Einsicht in Ihre Ermittlungsakte und prüfen unter anderem sofort, ob der Entzug der Fahrerlaubnis angesichts der Tat angemessen war und ob z. B. die Kontrolle korrekt vorgenommen wurde. 

 

Adrian Schulz - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kanzlei Christopher Müller & Kollegen

Verkehrsrecht - Führerscheinentzug

Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922

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