Nötigung im Straßenverkehr - Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

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Anwalt Nötigung im Straßenverkehr

Achtung! Nötigung ist eine Straftat

Der Gesetzgeber versteht bei Nötigung im Straßenverkehr keinen Spaß. Wenn Sie wegen Nötigung verurteilt werden, bedeutet dies oft eine erhebliche Geldstrafe. Dazu kommen drei Punkte beim Fahreignungsregister in Flensburg sowie evtl. ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht in extremen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Falls Sie die Fahrerlaubnis nur auf Probe besitzen, gilt die Nötigung als schwerwiegende Zuwiderhandlung laut Straßenverkehrsgesetz.

  • Nötigung fällt unter das Strafgesetz. Eine Vorstrafe ist möglich
  • Bei Verurteilung droht Führerscheinentzug
  • Die Höchststrafe ist drei Jahre Gefängnis
  • Schnell handeln - die Fristen sind kurz

Das können wir als Rechtsanwälte für Sie tun

  • Wir zeigen Ihnen Ihre Optionen und Risiken genau auf
  • Sie bekommen Akteneinsicht, die nur ein Anwalt beantragen kann
  • Wir überprüfen alles auf Behördenfehler
  • Um den Schriftverkehr mit den Behörden kümmern wir uns
  • Sie können sich auf unser volles Engagement verlassen
  • Wir garantieren eine professionelle Verteidigung
  • Die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir

 Rechtsanwalt Adrian Schulz

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922


Was ist eine Nötigung im Straßenverkehr?

Im Straßenverkehrsrecht gilt Nötigung als rechtswidrige und strafbare Handlung. Der Vorwurf der Nötigung bezieht sich auf Situationen, in denen andere Menschen durch Androhungen oder Gewalt zu etwas gezwungen werden. Die Rechtswidrigkeit tritt ein, wenn die Nötigung als Mittel zum Zweck verwerflich und damit als sittlich zu missbilligen definiert wird. Dabei reicht es nicht aus, dass derjenige, der Anzeige erstattet, das Verhalten des anderen als Nötigung benennt. So ist z. B. das kurzfristige dichte Auffahren auf der Autobahn nicht unbedingt Nötigung und daher oft mit einem Bußgeldbescheid erledigt. Es gibt präzise rechtliche Definitionen der Nötigung. Martin Borsch, unser Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht, kennt sich bestens in der Materie aus und kann Sie als Kläger oder Beschuldigter kompetent dazu beraten.

Beispiele für Nötigung

Häufig wird von Nötigung im Straßenverkehr gesprochen, doch nur in wenigen Fällen kommt es tatsächlich zur Anzeige. Oft beziehen sich die Fälle beispielsweise auf das Versperren einer Durchfahrt oder eines Weges, sodass den anderen Verkehrsteilnehmern die Weiterfahrt unmöglich wird. 

 

Vor einiger Zeit gelangte ein Fall zur Berühmtheit, in dem ein Wagen die Durchfahrt für einen Feuerwehrwagen verstellte. Hier wurde eine relativ hohe Strafe verhängt, da die Konsequenzen dramatisch ausfielen.

Typische Nötigungssituationen spielen sich häufig auf Autobahnen ab. Autofahrer verhindern das Überholen anderer Verkehrsteilnehmer, indem sie nach links ausscheren; andere erzwingen das Überholen durch Drängeln oder sie überholen rechts und zwingen nachfolgende Autofahrer zum Bremsen. Teilweise wird die Überholspur blockiert oder es wird so dicht aufgefahren, dass die anderen Fahrer gefährdet werden.

 

Auch das beharrliche aber langsame Linksfahren auf Autobahnen gilt als Nötigung, ebenso wie mehrfaches starkes Abbremsen und Beschleunigen, um Überholvorgänge zu vermeiden oder um den Verkehr willkürlich zu beeinflussen. Ständiges Hupen und die Betätigung der Lichthupe werden beim Drängeln verwendet und zählen damit ebenfalls zur Nötigung. Im Stadtverkehr gibt es weitere Fälle der Nötigung, beispielsweise den Wettkampf um einen Parkplatz oder das aggressive Zufahren auf andere Verkehrsteilnehmer.

 

Als Rechtsanwälte können wir Ihnen genau sagen, wann es sich um Nötigung handelt. Rufen Sie uns an, wenn Sie im Raum Rastatt, Baden-Baden, Bühl oder Umgebung eine Anzeige wegen Nötigung erhalten haben.

Ablauf einer Anzeige

Nötigung im Verkehrsrecht? Ablauf einer Anzeige - Rechtsanwalt Martin Borsch

Die Straftaten im Rahmen von Nötigung im Straßenverkehr fallen unter den Paragrafen § 240 StGB. Bei der Autobahnpolizei sind die Nötigungsfälle die häufigsten Delikte, die gemeldet bzw. angezeigt werden. Diejenigen Verkehrsteilnehmer, die ein solches Delikt anzeigen, fühlen sich als Opfer von aggressiver Fahrweise und beschreiben gefährliche Situationen.

 

Wenn es zur Anzeige kommt, wird von der Polizei ein Ermittlungsverfahren in die Wege geleitet. Zumeist gibt es eine kurze Beschreibung der Situation in Kombination mit einer Fahrer- und/oder Pkw-Beschreibung, doch manchmal kommt es auch zur Kennzeichenanzeige.

 

Wir empfehlen Ihnen dringend: Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit uns in einer unserer Kanzleien in Rastatt oder Bühl gesprochen haben! Die Polizei ist in diesem Fall nicht Ihr Freund und jede unbedachte Äußerung kann Ihre Situation gravierend verschlimmern.

Höhe der Strafe bei Nötigung im Straßenverkehr

Laut § 240 StGB ist bei Nötigung eine Freiheitsstrafe oder eine entsprechende Geldstrafe möglich. Bei der Nötigung im Straßenverkehr erhält der Schuldige zudem 3 Punkte in Flensburg.

Die Nötigung im Straßenverkehr hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dennoch wird häufig ein Fahrverbot ausgesprochen, dessen Dauer von der Schwere des Falles abhängt und üblicherweise zwischen einem und drei Monaten liegt.

 

Die Höhe der Strafe richtet sich ebenfalls nach der betreffenden Verkehrssituation bzw. nach der Schwere der Nötigung. Die Aussage und das Verhalten nach der Tat, beispielsweise eine Entschuldigung oder die Zahlung von Schmerzensgeld, beeinflussen die Strafe.

Kompetente Rechtsanwälte bei Nötigung

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Rastatt und Bühl

Da die Folgen der Nötigung gravierend sein können und schwer abzusehen sind, ist es dringend zu empfehlen uns anzurufen oder in einer unserer Kanzleien in Rastatt oder Bühl vorbeizukommen. Adrian Schulz, unser Rechtsanwalt für  Verkehrsrecht setzt sich kompetent und engagiert für Sie ein. Wenn der Vorwurf nicht auszuräumen ist, haben wir evtl. die Möglichkeit, das Verfahren wegen Nötigung einstellen zu lassen.

 

Rechtsanwalt Adrian Schulz

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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