Stimmt die Abfindung? Rufen Sie uns an: Rastatt 07222-1598890
Abfindung ist Verhandlungssache - so holen Sie das Meiste raus!
Wenn eine Abfindung nicht vertraglich vereinbart ist, müssen Sie handeln:
Rufen Sie uns deshalb direkt an, wenn Sie eine Kündigung erhalten. In einer kostenlosen Ersteinschätzung sagen unsere Rechtsanwälte Ihnen, wie Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen und was Sie erwarten können! Kein Kostenrisiko und völlig unverbindlich.
Durch seinen Schwerpunkt im Arbeitsrecht verhandelt Rechtsanwalt Christopher Müller seit über 10 Jahren mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern über Abfindungen in Rastatt und Bühl. Alle Tricks und Fallstricke, sowie die Strategien der meisten Anwälte der Gegenseite sind ihm bestens bekannt.
Engagierter Einsatz für Ihre Abfindung!
Rechtsanwalt Christopher Müller
Schwerpunkt Arbeitsrecht
Rastatt 07222-1598890
Bei der Abfindung geht es oft um viel Geld! Allerdings muss man wissen, wie eine Verhandlung zu führen ist, sonst erhält ein Arbeitnehmer regelmäßig zu wenig oder in vielen Fällen sogar gar nichts. Da es auf eine Abfindung nur selten einen Anspruch gibt, muss man den richtigen Weg kennen um erfolgreich zu sein. Im Prinzip tauschen Sie die Abfindung gegen die (kampflose) Aufgabe Ihres Arbeitsplatzes. Dabei müssen Sie nach ganz bestimmten Spielregeln vorgehen. Unser spezialisierter Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht ist seit vielen Jahren ein Profi im Bereich der Abfindung und weiß, wie Sie die optimale Abfindung erhalten.
Sichern Sie sich die optimale Abfindung und rufen Sie uns in Rastatt oder Bühl an! Ohne einen guten Anwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht erhalten Sie sonst sicher zu wenig. Warum sollte ein Arbeitgeber eine Abfindung zahlen, wenn er sicher ist, dass Sie sowieso gehen ohne sich zu wehren?
Unter einer Abfindung versteht man üblicherweise einen finanziellen Ausgleich, den ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes bezahlt. Eine Abfindung wird vom Arbeitgeber oft in Zusammenhang mit einer Kündigung angeboten, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder mit einer Einigung zu beenden. Im Gegenzug für die Abfindung akzeptiert der Arbeitnehmer die Kündigung und verzichtet auf rechtliche Schritte.
Für viele Arbeitnehmer überraschend, besteht normalerweise kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Es gibt Ausnahmen, wenn eine Abfindung zum Beispiel durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorgegeben ist.
Auch wenn ein begründeter Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gestellt wird oder eine betriebsbedingte Kündigung nach §1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird, entsteht ein Anspruch auf Abfindung.
Dies sind jedoch Ausnahmen. In der Regel gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung.
Bei den Arbeitsgerichten hat sich die sogenannte „Regelabfindung“ etabliert. Diese sieht ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung vor. Bei leitenden Angestellten wird zum Teil auch ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Dienstjahr vereinbart. Die Regelabfindung ist oft auch bei den Güteverhandlungen am Amtsgericht in Rastatt ein erster Ansatz um eine Einigung zu erzielen.
Mit diesem Standard muss man sich aber nicht zufriedengeben. In vielen Fällen lässt sich durch taktisch richtiges Vorgehen mit einem guten Rechtsanwalt ein besseres Angebot vom Arbeitgeber erzielen. Wir gehen daher nicht einfach vom Normalfall aus, sondern prüfen genau, was in Ihrer persönlichen Situation machbar ist. Da das Arbeitsrecht hier nur wenige Ansatzpunkte liefert, ist gerade bei Abfindungen Verhandlungsgeschick und die richtige Taktik der Weg zum Erfolg.
Ein wesentlicher Faktor für die Höhe der Abfindung sind Ihre Erfolgsaussichten bei der Kündigungsschutzklage. Wenn der Arbeitgeber durch das Kündigungsschutzgesetz nur geringe Chancen hat, Sie erfolgreich zu kündigen, kann er das Arbeitsverhältnis oft nur mit Ihrer Zustimmung auflösen. Das bedeutet, er muss einen entsprechend hohen Betrag bieten, um Ihre Rückkehr in den Betrieb zu verhindern.
Um eine Abfindung bei eigenem Kündigungswunsch zu erreichen, ist besonderes Fingerspitzengefühl und eine klare Strategie notwendig. Wenn Sie einfach kündigen, werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Abfindung erhalten. Erste Regel ist also, nicht so schnell von sich aus zu kündigen. Auch wenn es etwas Nerven kostet, kann sich längeres Nachdenken hier lohnen. Es ist dann zu prüfen, welche Konfrontationen oder Konflikte bestehen, die Arbeitgeber in Rastatt, Bühl oder Umgebung zur Zahlung einer Abfindung veranlassen könnten. Eine Abfindung zu erreichen, obwohl man als Arbeitnehmer selbst kündigen möchte, funktioniert nur mit einer sehr guten Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt vorab.
Rufen Sie uns daher besonders bei dieser Konstellation rechtzeitig (bevor Sie kündigen!) in einer unserer Kanzleien in Rastatt oder Bühl an. Dann können wir Sie bei diesem etwas schwierigeren, aber durchaus möglichen Weg, von Anfang an richtig beraten. Unser Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht kann Ihnen dazu wertvolle Tipps geben.
Oft ist das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits so zerrüttet, dass eigentlich beide eine Beendigung wünschen. Allerdings weiß der Arbeitgeber, dass er den Arbeitnehmer nur gegen Zahlung einer größeren Abfindung erfolgreich kündigen kann. Deshalb setzt er darauf, dass der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag schon von selbst kündigen wird und hilft mit der einen oder anderen Maßnahme vielleicht sogar etwas nach. Er setzt darauf, dass Sie keinen Rechtsanwalt einschalten. In dieser unerfreulichen Situation können unsere Anwälte Sie sehr erfolgreich beraten, damit Sie nicht leer ausgehen. Lassen Sie sich nicht ohne Abfindung aus dem Betrieb drängen. Ihr Anspruch auf Ihren Arbeitsplatz kann einen erheblichen Wert haben, den Sie nicht verschenken müssen.
Abfindungen sind steuerpflichtig. Das darf bei der Verhandlung über die Höhe einer Abfindung nicht übersehen werden und unsere Anwälte weisen regelmäßig darauf hin. Allerdings müssen Sie keine Abgaben an die Sozialversicherung bezahlen. Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitsämter in Rastatt oder Bühl ziehen daher nicht die üblichen Beträge von Ihrer Abfindung ab.
Es gibt im Internet mehrere Rechner, mit deren Hilfe Sie Ihre Nettoabfindung aus einem Bruttobetrag berechnen können, z. B: hier: Abfindungsrechner - Was von Ihrer Abfindung übrigbleibt. Sie müssen Ihre persönlichen Berechnungsgrundlagen angeben und erhalten dann eine gute Information, was Sie an Nettoauszahlung von Ihrer Abfindung erwarten können.
Tipp vom Anwalt: Zu beachten ist, dass Ihnen unter Umständen ein Problem entsteht, wenn Sie nach der Kündigung Arbeitslosengeld beantragen. Dies ist dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis mit einer abgekürzten Kündigungsfrist beendet wird. Das Arbeitsamt zahlt in diesem Fall nicht von Anfang der Arbeitslosigkeit (Sperrfrist).
Eine solche Gefahr besteht z.B. auch dann ganz akut, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag ohne Zugang einer Kündigung und ohne Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt unterschreiben. Die Bundesagentur für Arbeit geht in diesen Fällen davon aus, dass Sie zustimmen und den Verlust Ihres Arbeitsplatzes damit vorsätzlich herbeiführen. Ein außergerichtlicher Aufhebungsvertrag ist daher in Bezug auf Sperrzeiten eine riskante Sache. Anders sieht es aus, wenn der Aufhebungsvertrag im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht zustande gekommen ist.
Für diese Fälle muss die Abfindung in besonderer Form gestaltet werden, damit Sie keine Nachteile erleiden. Lassen Sie sich von einem unserer qualifizierten Rechtsanwälte kompetent beraten, damit Sie keine Nachteile erleiden und Sie nicht einen Teil Ihrer Abfindung verlieren.
Wichtig: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. In der Regel ist ein besseres Ergebnis für Sie möglich!
Arbeitsrecht und insbesondere Kündigungsschutzklagen mit Abfindungsverhandlungen sind seit Jahren ein Schwerpunkt unserer Kanzleien in Rastatt und Bühl. Bei Abfindungen können Sie als Arbeitnehmer sehr schnell viel Geld verlieren. Lassen Sie es nicht dazu kommen! Rufen Sie uns an.
Rechtsanwalt Christopher Müller
Arbeitsrecht • Abfindung
Rastatt 07222-1598890