Fahreignungsregister - Punkte in Flensburg

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Punkte in Flensburg

Verkehrszentralregister - Fahreignungsregister

Zu schnell gefahren? Rotlicht übersehen? Das kann teuer werden – und außerdem richtig unangenehm. Denn für solche Delikte ist oft nicht nur ein saftiges Bußgeld fällig, sondern auch ein Eintrag in die Flensburger Punktesammelstelle. Die Verkehrssünderkartei, die seit ihrer Reform am 1. Mai 2014 „Fahreignungsregister“ heißt, toleriert nur acht Punkte – dann ist Ihr Führerschein weg. Deshalb - sprechen Sie rechtzeitig mit uns, bevor es soweit ist! 

Punktgenau! Für welche Delikte erhalten Sie Punkte – und wie viele?

Zunächst einmal: Bestraft werden nur Delikte, die die Verkehrssicherheit gefährden und für die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro anfällt. Sollten Sie also ohne Plakette in die Umweltzone fahren, dann riskieren Sie dafür keinen Punkt in Flensburg. Selbstverständlich werden die Punkte nicht willkürlich vergeben. Sie sind nach einem bestimmten Schema gestaffelt. 


Rechtsanwalt Adrian Schulz

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922


Ein Punkt

Wird der Verkehr durch eine Ordnungswidrigkeit beeinträchtigt, erhalten sie dafür einen Punkt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie die Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten oder den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht eingehalten haben. Sollten Sie mit der einen Hand Ihr Handy ans Ohr drücken und nur mit der noch freien Hand steuern, müssen Sie 60 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg in Kauf nehmen. Gleiches gilt, wenn Sie bei einem gefährlichen Überholmanöver erwischt werden. Falls Sie aber eine rote Ampel überfahren, wird die Sache schon komplizierter. War das Licht nicht länger als eine Sekunde lang rot, zahlen Sie 90 Euro und kassieren einen Punkt. Das gilt selbstverständlich auch überall in Rastatt, Baden-Baden, Bühl und Umgebung.

Zwei Punkte

Stand die Ampel allerdings schon länger auf Rot, dann erhalten Sie zwei Punkte und zahlen 200 Euro. Mit zwei Punkten werden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dazu gehören in erster Linie höhere Geschwindigkeitsübertretungen. Nämlich dann, wenn Sie innerorts mehr als 31 km/h und außerorts mehr als 41 km/h schneller fahren als die Polizei erlaubt. Und sollten Sie sich in Ihrem Griechenland-Urlaub das Fahren auf dem Seitenstreifen angewöhnt haben, dann können Sie sich hierzulande ebenfalls zwei Punkte einhandeln. Auch Alkohol am Steuer wirkt sich sehr ungünstig auf das Fahreignungsregister aus. Falls Sie sich mit einem Alkoholspiegel von mehr als 1,1 Promille noch ans Steuer setzen, kommen Sie nicht unter zwei Punkten davon. In diesem Fall müssen Sie auch Ihren Führerschein für mindestens sechs Monate abgeben.

Drei Punkte

Punkte in Flensburg - Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft sofort
Punkte wegen Alkohol? Rufen Sie uns an! Tel. 07222-3859908

Wenn auf einen Schlag drei Punkte in Ihre Verkehrssünderkartei eingetragen werden, dann haben Sie eine Straftat begangen und in diesem Zusammenhang Ihren Führerschein eingebüßt. Das ist zum Beispiel bei hohen Geschwindigkeitsübertretungen der Fall oder dann, wenn Sie stark alkoholisiert gefahren sind. Erst recht, wenn Sie in diesem Zustand einen Unfall verursachen, versteht Vater Staat keinen Spaß mehr.

Aber auch bei unterlassener Hilfeleistung, Nötigung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wird das Höchstmaß von drei Strafpunkten verhängt. 

 

Punktum, wie können Sie verhindern, dass Sie die Punkte erhalten oder wie werden Sie Ihre Punkte wieder los? Dazu beraten wir Sie kompetent in unseren Rechtsanwaltskanzleien Rastatt und Bühl. 

Volle Punktzahl

Haben Sie vier oder fünf Punkte erreicht, erhalten sie eine schriftliche „Ermahnung“. Sie werden auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Dadurch können Sie einen Punkt abbauen. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine „Verwarnung“. Sie werden darauf hingewiesen, dass jeder weitere Verkehrsverstoß den Verlust des Führerscheins zur Folge haben kann. Sorgen Sie dafür, dass Sie ab jetzt keinen Bußgeldbescheid mehr kassieren! Bei acht Punkten in Flensburg ist dann endgültig Schluss. Für die Behörde sind Sie als Fahrzeugführer ungeeignet und müssen Ihren Führerschein abgeben.

Verfallen die Punkte?

Zum Glück sind die Punkte im Fahreignungsregister nicht in Stein gemeißelt. Jedes Delikt hat seine eigene Verfallsfrist. Ordnungswidrigkeiten, für die Sie einen Punkt erhalten haben, verfallen nach zweieinhalb Jahren. Bei Delikten mit zwei Punkten sind es allerdings schon fünf Jahre. Und Straftaten, die einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben, das könnte z. B. Fahrerflucht sein, verjähren sogar erst nach zehn Jahren! 

Durch die langen Verfallszeiten waren am 1. Januar 2017 bereits 10.100.000 Personen im Fahreignungsregister eingetragen. Davon waren übrigens nur 24% Frauen. (Quelle: kba.de)

Auf den Punkt gebracht

Spätestens wenn der Führerschein entzogen wurde, suchen viele einen Rechtsanwalt auf. Doch oft ist es sinnvoll, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Sobald Ihnen vorgeworfen wird, einen Verkehrsverstoß begangen zu haben, sollten Sie uns anrufen. Seit der Flensburger Reform sind die neuen Bußgeldregeln für Laien nur schwer zu durchschauen und welche Möglichkeiten bestehen, ist den Wenigsten bekannt.


Wir beraten Sie richtig!

Verlieren Sie keine Zeit, wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl erhalten haben. Nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung kann Einspruch eingelegt werden. Wir fordern Einsicht in Ihre Ermittlungsakte und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts. Besprechen Sie mit uns Ihren persönlichen Fall, wir sagen Ihnen, was Sie tun können! 

 

Rufen Sie uns an!

 

Rechtsanwalt Adrian Schulz

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kanzlei Christopher Müller & Kollegen

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