Arbeitszeugnis - Erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Rastatt und Bühl berät kompetent zu Arbeitszeugnissen.

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Arbeitszeugnis - Geheimsprache?

Ein Arbeitszeugnis ist für Ihre weitere berufliche Laufbahn von entscheidender Bedeutung. Eine problematische Formulierung im Zeugnis kann viele Absagen auf Bewerbungen nach sich ziehen. Besondere Aufmerksamkeit ist also angebracht, wenn der bisherige Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellt. Hier geht es um Ihre berufliche Zukunft! 

Rechtsanwalt für Arbeitszeugnisse in Rastatt und Bühl

Christopher Müller - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Arbeitszeugnisse. Kanzleien in Rastatt und Bühl

Wir prüfen Ihr Zeugnis umfassend und genau, damit Ihnen böse Überraschungen erspart bleiben! Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch persönlich bei den Gesprächen mit Ihrem Arbeitgeber.

 

Wenn Sie die Möglichkeit haben, selbst einen Entwurf für Ihr Zeugnis zu erstellen, sollten Sie diese Chance unbedingt nutzen. Wir unterstützen Sie bei einer optimalen Formulierung.

 

Rechtsanwalt Christopher Müller

Arbeitsrecht • Arbeitszeugnisse

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Das können wir als Rechtsanwälte für Sie tun

  • Wir prüfen für Sie alle formalen Aspekte

  • Sie erfahren, welche "Schulnote" das Zeugnis wirklich darstellt

  • Wir zeigen Ihnen alle problematischen Formulierungen auf

  • Sie erhalten konkrete Vorschläge, wie Sie am besten nachverhandeln
  • Wir erstellen ein Zeugnis als Vorschlag für Ihren Arbeitgeber

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn er den Arbeitgeber wechselt. Sobald Sie also ein Unternehmen verlassen, können Sie ein Zeugnis verlangen. Das ist im § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung verankert. Dies gilt übrigens auch, wenn Ihr Vorgesetzter wechselt oder wenn Sie sich in eine andere Abteilung versetzen lassen. In diesem Fall handelt es sich um ein Zwischenzeugnis, da Sie im selben Unternehmen weiter tätig sind. Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass Sie bei jedem Wechsel ein Arbeitszeugnis einfordern. Die Arbeitswelt ist schnelllebig und man kann nie wissen, wann man sich eventuell doch woanders bewerben muss. Dazu kommt, dass ein Vorgesetzter, der Ihre Arbeit vielleicht besonders geschätzt hat, in Zukunft vielleicht nicht mehr greifbar ist, wenn Sie das Zeugnis tatsächlich benötigen.

Anspruch auf ein Zeugnis haben auch leitende Angestellte und Führungskräfte, nicht aber freie Mitarbeiter oder Selbstständige. Dabei ist es egal, ob Sie Vollzeit tätig sind oder nur in Teilzeit arbeiten. Ein Zeugnis steht Ihnen in beiden Fällen zu. Sie können auch ein Zeugnis verlangen, wenn Sie nur auf Probe gearbeitet haben oder in einem kurzfristigen Arbeitsverhältnis von einigen Monaten tätig waren.

Geschäftsführer sind normalerweise keine Arbeitnehmer, sondern werden rechtlich als Arbeitgeber gesehen. Dennoch haben auch Geschäftsführer unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Sollte Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verweigert werden, schalten Sie am besten direkt einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht ein. Üblicherweise lösen sich derartige Probleme dann sehr schnell.

Muss ich das Arbeitszeugnis einfordern?

Auch wenn Sie einen Anspruch auf ein Zeugnis oder Zwischenzeugnis haben, müssen Sie es dennoch einfordern. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ohne Aufforderung tätig zu werden. Viele größere Arbeitgeber in Rastatt und Bühl stellen zwar automatisch Zeugnisse aus, dies gilt aber keinesfalls für alle Firmen.

 

Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis entsteht, sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist. Falls Ihr Chef Ihnen gekündigt hat, können Sie am gleichen Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugeht, ein Arbeitszeugnis verlangen.

Es ist empfehlenswert, das Zeugnis so schnell wie möglich und auch schriftlich zu erbitten. Abhängig vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag besteht Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nur einige Monate. Wenn Sie Ihren Anspruch nicht geltend machen, kann es sein, dass Sie nach wenigen Monaten, auch mit einem guten Anwalt keine Chance mehr haben, Ihr Zeugnis einzuklagen.

Übrigens ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, Ihnen das Zeugnis zuzusenden, sondern Sie müssen es abholen. Eine Zusendepflicht besteht nur dann, wenn Sie zum Beispiel zwischenzeitlich umgezogen sind und die Abholung mit hohen (Reise-) Kosten verbunden wäre.

Falls Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließen, sollten Sie bzw. Ihr Anwalt darin festhalten, dass er Ihnen das Zeugnis zusendet.

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis

Laut § 109 der Gewerbeordnung hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis kann sich entweder auf Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit beschränken (einfaches Zeugnis) oder auf Wunsch des Arbeitnehmers auch die Leistung und das Verhalten während der Arbeitszeit beschreiben (qualifiziertes Zeugnis).

Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich lediglich auf die Eckdaten der vergangenen Tätigkeit. Es ist ein Nachweis wann man wo, wie lange gearbeitet hat. Es handelt sich um eine reine Fakten-Information über den Tätigkeitszeitraum und die Art der Tätigkeit ohne subjektive Qualifizierung. Bei einem Ausscheiden während der Probezeit hat ein Arbeitnehmer lediglich Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber keine Möglichkeit hatte, sich ein fundiertes Bild von der Arbeitsleistung zu bilden.

 

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis dagegen bewertet sowohl die geleistete Arbeit, als auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers. Bei der Zeugniserstellung unterliegt der Arbeitgeber der Wohlwollenspflicht und der Wahrheitspflicht. Er ist bis auf seltene Ausnahmen dazu verpflichtet, auf negative Äußerungen zu verzichten und darf dem Arbeitnehmer für seine berufliche Zukunft nicht unnötig "Steine in den Weg legen". Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber, dass das Zeugnis ordentlich und fehlerfrei ist. Es handelt sich um einen formales Dokument, welches weder durch seine Form, noch seinen Inhalt negativ auffallen darf.

 

Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber Schwierigkeiten hatten, sollten Sie bei dem Verlassen des Unternehmens eventuell nur ein einfaches Arbeitszeugnis verlangen. Damit verhindern Sie, dass Ihnen der Arbeitgeber durch negative Darstellungen zukünftige Möglichkeiten verbaut. Allerdings müssen Sie sich bei Bewerbungsgesprächen auf entsprechenden Nachfragen einstellen. Die andere Option ist, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, der mit entsprechendem Nachdruck ein faires Zeugnis einfordert.

Nicht alles, was glänzt, ist Gold

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, in der Regel ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen, um dem Arbeitnehmer keine zukünftigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbauen. Dies hat dazu geführt, dass die meisten Zeugnisse scheinbar ausgesprochen positiv formuliert sind.

 

Als Rechtsanwälte sehen wir es immer wieder: Durch verschiedene "Codes" und Formulierungen wird aber sehr wohl differenziert und nicht alles, was gut klingt, ist auch tatsächlich ein Lob. Ist die "Bereitschaft Überstunden zu leisten" wirklich eine positive Aussage? Es gibt inzwischen ganze Bücher, die sich mit den verschiedenen Formulierungen bzw. ihren tatsächlichen Bedeutungen auseinandersetzen und zahlreiche Gerichtsverfahren sind über die verwendeten Ausdrücke geführt worden. Kurz gesagt, ein professionelles Zeugnis wird heute nur noch von Fachleuten und Rechtsanwälten für Arbeitsrecht wirklich verstanden.

Wir sagen Ihnen was wirklich in Ihrem Zeugnis steht

Arbeitszeugnis - wir entziffern die Geheimsprache. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Rastatt und Bühl

Würden Sie ein Zeugnis akzeptieren, das in einer Fremdsprache geschrieben ist, die Sie nicht verstehen? Vermutlich nicht, da jeder wissen will, was in einem Dokument steht, das über die eigene berufliche Zukunft entscheidet.

 

Gerne übernehmen wir als Rechtsanwälte die Analyse und "Übersetzung" des Arbeitszeugnisses für Sie. Eine große Anzahl Zeugnisse wurden bereits von uns erstellt oder überprüft. Als Spezialisten für Arbeitsrecht, gehört die Formulierung von Zeugnissen für Arbeitgeber und die Analyse dieser Schreiben für Arbeitnehmer zu unseren täglichen Aufgaben. Bei uns erfahren Sie, was wirklich in Ihrem Zeugnis steht!

 

Bei unrichtigen Angaben verhandeln wir für Sie mit dem Arbeitgeber und sorgen für Richtigstellung. Falls nötig, setzen wir Ihren Anspruch auf ein richtiges und wohlwollendes Zeugnis auch konsequent vor Gericht durch. 

Auch formal muss ein Zeugnis stimmen

Es genügt nicht, wenn ein Zeugnis inhaltlich richtig ist. Auch formal werden an ein Zeugnis bestimmte Anforderungen gestellt. So hat das oberste deutsche Arbeitsgericht in einem richtungsweisenden Urteil bereits vor vielen Jahren genau festgelegt, dass ein Zeugnis auf Firmenbriefbogen in einheitlicher Schrift ausgestellt werden muss:

Das Zeugnis stellt eine "Visitenkarte" des Arbeitnehmers dar. Daher "ist haltbares Papier von guter Qualität zu benutzen, das Zeugnis muss sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten" (BAG - 5 AZR 182/92). Ein Zeugnis darf auch nicht handschriftlich ausgestellt werden.

 

Folgende Informationen muss ein Zeugnis enthalten:

  • Namen und Vornamen des Arbeitnehmers
  • Akademischer Titel des Arbeitnehmers
  • Anschrift des Arbeitnehmers
  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Beurteilung von Leistung im Verhalten (qualifiziertes Arbeitszeugnis)
  • Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Auf Verlangen des Arbeitnehmers kann auch sein Geburtsdatum und -ort aufgenommen werden. Der Arbeitgeber darf diese Information jedoch nur auf Bitte des Arbeitnehmers einfügen.

Was darf nicht in einem Zeugnis stehen?

Verschiedene Punkte dürfen nicht oder nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers, in das Zeugnis aufgenommen werden. Dazu gehören:

  • Geburtsdatum und Ort des Arbeitnehmers
  • Mitgliedschaft in Gewerkschaft, Betriebs- oder Personalrat
  • Mitgliedschaft in politischen Parteien
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten
  • Urlaub (sowohl Gesamturlaub als auch bereits genommene Urlaubstage)
  • Elternzeit (außer die Elternzeit betrug mehr als 50% der Zeit der gesamten Betriebszugehörigkeit)
  • Mutterschutz
  • Behinderungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Abmahnungen 
  • Teilnahme an Streiks oder Aussperrungen
  • Vorstrafen oder Straftaten, sofern sie nicht direkt mit der Arbeit in Verbindung standen

In Ausnahmefällen kann die Mitgliedschaft in einem Betriebsrat oder die dadurch bedingte Freistellung, auch im Arbeitszeugnis Erwähnung finden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil seiner Betriebszugehörigkeit in dieser Funktion tätig war.

Anspruch auf ein gutes Zeugnis?

Auch wenn die meisten Zeugnisse heute ausgesprochen positiv klingen, besteht kein Rechtsanspruch auf ein gutes oder sehr gutes Zeugnis. Das Bundesverfassungsgericht sieht ein durchschnittliches Zeugnis der Note drei ("zu unserer vollen Zufriedenheit") als den Normalfall an (BAG-9 AZR 584/13). Wenn ein Arbeitgeber eine schlechtere Bewertung vergeben möchte, muss er dies gut begründen. Umgekehrt ist ein Arbeitnehmer, der ein besseres Zeugnis haben will, in der Pflicht, dafür Belege vorzuweisen. Da laut einer Studie der Universität Erlangen die überwiegende Mehrzahl der Arbeitszeugnisse gute oder sehr gute Bewertungen beinhalten, stellt dies die meisten Arbeitnehmer vor ein Problem. Wenn Sie von ihrem Arbeitgeber nur das bekommen, was Ihnen rechtlich zusteht, müssen Sie sich auf Ihre nächste Stelle mit einem eigentlich unterdurchschnittlichen Zeugnis der Note drei bewerben. Es empfiehlt sich also, möglichst in gutem Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auseinander zu gehen, damit dieser auch ein entsprechend gutes Zeugnis ausstellt.

 

Sollte dies nicht möglich sein, rufen Sie uns an. Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kennt die entsprechenden Möglichkeiten, mit den Arbeitgebern in Rastatt, Bühl und Umgebung zu verhandeln. In den meisten Fällen lässt sich ein Arbeitszeugnis nachträglich durchaus noch verbessern, wenn ein professioneller Anwalt eingeschaltet wird. Viele Arbeitgeber scheuen eine langwierige Auseinandersetzung mit Anwälten, die sich im Arbeitsrecht auskennen und sind bereit das Zeugnis nachzubessern. Im Falle einer Kündigung setzen wir uns neben einer Abfindung auch für ein gutes Zeugnis ein. Bedenken Sie aber, dass auch hier Fristen zu beachten sind. Handeln Sie schnell, damit Sie Ihren Anspruch nicht verlieren.


Wir erstellen und prüfen Arbeitszeugnisse

Fragen zum Arbeitszeugnis? Rufen Sie uns in Rastatt oder Bühl an! Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen gerne weiter.

Für alle arbeitsrechtlichen Fragen und speziell für die Erstellung bzw. Analyse von Zeugnissen, stehen unsere kompetenten Rechtsanwälte Ihnen in Rastatt und Bühl zur Verfügung.

  

 

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