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Um die Chancengleichheit aller Bürger vor Gericht zu gewährleisten, bewilligt das Gericht unter bestimmten Voraus- setzungen Prozesskostenhilfe. Darunter versteht man eine staatliche Unterstützungsleistung, welche die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen Rechtsanwaltskosten übernimmt.
Prozesskostenhilfe können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht über ausreichend Geld verfügen, um die fällig werdenden Kosten zu verauslagen. Die Prozesskostenhilfe oder kurz PKH hat im Familienrecht übrigens einen anderen Namen. Sie wird dort Verfahrenskostenhilfe (VKH) genannt.
Die Beratungshilfe hat den gleichen Hintergrund, wie die Prozesskostenhilfe. Es soll verhindert werden, dass jemand auf Grund seines Einkommens keine rechtliche Unterstützung erhält. Da allerdings nicht alle Rechtsfragen vor Gericht kommen gibt es neben der Prozesskostenhilfe (Unterstützung bei Gerichtsverfahren) auch die Beratungshilfe. Sie ersetzt die Anwaltskosten für Beratung und außergerichtliche Vertretung. Mit dem sogenannten Beratungshilfeschein kann man bei einem Anwalt seiner Wahl ein Mandat für Beratung oder aussergerichtliche Tätigkeiten vergeben. In der Regel muss lediglich ein Selbstbehalt von €15 aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Den Antrag auf Beratungshilfe finden Sie hier: Antrag auf Beratungshilfe
Ein erfolgreicher Antrag auf Prozesskostenhilfe setzt folgendes voraus:
Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, entscheidet das zuständige Gericht.
Zu unserer anwaltlichen Erstberatung gehört auch eine Information über die zu erwartenden Kosten des Verfahrens. Wenn diese Kosten Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Sie erhalten von uns ein Formular, welches Sie vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Das Formular können Sie auch hier bereits online ausfüllen und herunterladen.
Falls Sie Fragen zu dem Formular haben oder in einzelnen Punkten nicht weiterkommen, helfen wir Ihnen gerne. Das vollständig ausgefüllte Formular reichen wir für Sie anschließend beim zuständigen Gericht ein.
Zum Ausfüllen des Formulars hat das Justizministerium ein umfangreiches Informationsblatt herausgegeben. Dies können Sie sich hier herunterladen:
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe unterliegt strengen Regelungen. Deshalb sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten:
Der Bundesgerichtshof hat in einem am 10.10.12 ergangenen Beschluss näher ausgeführt, an welche Bedingungen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe geknüpft ist. Der Antragsteller ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu machen. Verletzt er diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann die bereits bewilligte Prozesskostenhilfe auch nachträglich noch aberkannt werden. Das gilt selbst dann, wenn zwischenzeitlich tatsächlich die zunächst vorgeschobene Bedürftigkeit eingetreten ist.
Wenn Ihre Prozesskostenhilfe bewilligt wird, verbleibt dennoch ein Kostenrisiko. Die Prozesskostenhilfe deckt die Kosten des Gerichtes und Ihres Rechtsanwalts. Wenn der Prozess jedoch verloren wird, müssen Sie die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts übernehmen.
In manchen Fällen entscheidet das Gericht auch sehr spät über die Prozesskostenhilfe. Evtl. sind bis dahin schon Kosten entstanden, die im Falle einer Ablehnung von Ihnen persönlich getragen werden müssen.
Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten berät Sie kompetent zu allen Rechtsfragen in unseren Kanzleien in Rastatt und Bühl. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, damit Sie unabhängig von Ihrem Einkommen zu Ihren Recht kommen!
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Christopher Müller & Kollegen
Rechtsanwälte und Fachanwälte
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