Einkommensteuer - zahlen Sie so wenig wie möglich! Rastatt 07222-1598890 • Rechberghausen 07161-958810
Um die Einkommenssteuer kümmern sich de facto nur die wenigsten Bundesbürger. Sie haben mit der Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber schon sämtliche Steuern bezahlt. Das stimmt auch, allerdings wird dabei häufig zu viel bezahlt. Wer seine vorab geleistete Einkommenssteuer von unserem kompetenten Team exakt prüfen lässt, bekommt deswegen häufig eine Rückzahlung vom Finanzamt.
Anders liegt der Fall bei Selbständigen, Unternehmern und Gesellschaftern. Vereinfacht gesagt, werden hier die Steuern nicht vom Monatslohn abgezogen, sondern immer erst nach der Einkommenssteuererklärung am Jahresende beziehungsweise zu Beginn des neuen Kalenderjahres berechnet. Da diese Ausgaben häufig nicht in die Rücklagen einkalkuliert werden, trifft die Einkommenssteuer viele Selbstständige (insbesondere unerfahrene Jungunternehmer) hart. Umso wichtiger ist es deswegen, sich in einem umfassendem Beratungsgespräch mit einem unserer Spezialisten darüber zu informieren, ob und wie viel Einkommenssteuer auf Sie zukommt. Wird dann die Steuererklärung fällig, geht Ihr persönlicher Ansprechpartner gemeinsam mit Ihnen alle Unterlagen durch und erstellt die Steuererklärung, zu der sowohl die Erklärung für Ihr Gewerbe, als auch für die Einkommenssteuer zählen.
Gehen Sie auf Nummer sicher in Sachen Einkommenssteuer und lassen Sie sich von einem unserer erfahrenen Mitarbeiter beraten. Natürlich können Sie auch einfach Ihre Unterlagen bei uns einreichen und Ihre Einkommenssteuererklärung erstellen lassen.
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Kanzlei Müller & Kollegen
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