Unfall - warum einen Anwalt einschalten?

Unfall? Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Anwalt beauftragen - Nachteile vermeiden!

Immer wieder erleben wir es, dass Geschädigte eines Verkehrsunfalls völlig entnervt in unsere Kanzlei kommen. Sie haben zunächst versucht, die Sache in die eigene Hand zu nehmen. Der Gang zum Rechtsanwalt kostet Zeit und Geld und das bisschen Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung bekommt man locker selber hin - so der häufige Irrglaube. Spätestens dann, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung das zehnte Schadenfoto einfordert, die Unfallverletzungen bestreitet oder sich die Regulierung ewig hinzuziehen scheint, wird sichtbar, dass der Gang zum Rechtsanwalt nicht nur Zeit, sondern auch Nerven erspart hätte.

 

Aber nicht nur das: Der Rechtsanwalt kann auch bares Geld bringen. Oft übersehen Unfallopfer Schadenspositionen, die unproblematisch geltend gemacht werden können (z.B. Haushaltsführungsschaden) oder sie verzichten auf Schadenspositionen, weil ihnen die Versicherung Entscheidungen entgegenhält, die zwar völlig unzutreffend sind, den Laien aber doch ins Zweifeln bringen. Unsere klare Empfehlung lautet deshalb: sparen Sie sich Zeit, Geld und Nerven und fragen Sie bei einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt um Rat. 

Warum bei Verkehrsunfällen Ihr erster Weg zum Rechtsanwalt führen sollte

Während Sie hoffentlich höchstens einmal im Leben mit einer Unfallabwicklung konfrontiert sind, stellt dies für uns die tägliche Arbeit dar. Aus jahrelanger Erfahrung heraus wissen wir ganz genau, wem gegenüber welche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können und welche Maßnahmen noch unbedingt einzuleiten sind. Somit werden Umwege vermieden und die Regulierung Ihres Unfalls auf dem schnellsten Weg vorangebracht. 

 

Die Erfahrung lehrt, dass Unfallbeteiligte oftmals Schwierigkeiten haben den Unfallhergang genau zu schildern. Damit Ihnen hier keine - unter Umständen sogar kostspielige - Fehler unterlaufen, greift Ihnen der Fachmann unter die Arme und formuliert eine tatsächlich und rechtlich eindeutige Unfallschilderung, mit der die Haftungsfrage in der Regel schnell geklärt werden kann. Im Gegensatz zum Laien erkennt der Fachmann auch sämtliche Schadenspositionen, die geltend gemacht werden können und schafft die notwendigen Voraussetzungen, damit diese auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet werden.

 

Nicht zuletzt erhält auch nur ein Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte, falls der Unfall polizeilich aufgenommen wurde. 

So wickeln wir den Schaden professionell für Sie ab

Die Schadensabwicklung selbst läuft meist nach einem bestimmten System. Nachdem Sie uns den Unfall geschildert und das gegnerische Kennzeichen mitgeteilt haben, ermitteln wir mittels des Zentralrufs der Versicherer die dazugehörige Haftpflichtversicherung. 

Anschließend wenden wir uns an die gegnerische Haftpflichtversicherung, schildern den Unfallhergang und fordern die Versicherung auf, ihre Haftung dem Grunde nach anzuerkennen. Sind in diesem Stadium schon Schadenspositionen bekannt, werden diese bereits beziffert und ein Vorschuss geltend gemacht. Falls vorhanden, werden wir bereits jetzt Einsichtnahme in die polizeiliche Ermittlungsakte beantragen. 

 

Je nachdem, wie die gegnerische Haftpflichtversicherung auf das erste Schreiben reagiert, werden nun weitere Schadenspositionen (z.B. Gutachterkosten, Nutzungsausfall) bekannt gegeben. Bereits erhaltene Zahlungen werden an Sie weitergeleitet oder es wird wegen abgelehnter Schadenspositionen mit der Versicherung verhandelt.

 

Sollte die Versicherung eine Regulierung ganz oder teilweise ablehnen und eine Einigung nicht möglich sein, so werden wir mit Ihnen die Erfolgschancen einer Klage besprechen und Sie auch auf evtl. Risiken und Kosten hinweisen. Im Falle einer Klageerhebung formulieren wir die Klage und bitten bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Deckungsschutz.

Anschließend vertreten wir Sie und Ihre Interessen nachhaltig und effektiv vor Gericht.

 

Ist das Verfahren abgeschlossen, machen wir die Verfahrenskosten geltend und sorgen gegebenenfalls auch im Wege der Zwangsvollstreckung dafür, dass der Urteilsbetrag auch tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Unfall im Ausland oder mit ausländischer Beteiligung? Kein Problem!

Auch Unfälle im Ausland oder Inlandsunfälle mit ausländischen Fahrzeugen stellen für uns kein Problem dar. In diesem Fall wenden wir uns nicht an die gegnerische Haftpflichtversicherung, sondern ermitteln den Regulierungsbeauftragten in Deutschland und wickeln den Unfall über diesen ab.


Kompetente Beratung

Martin Borsch, unser Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht ist permanent mit der Abwicklung verschiedenster Unfälle betraut. Er kennt alle Tricks der Versicherungen und Tücken der entsprechenden Gesetzgebung. Wenn Sie ein optimales Ergebnis bei Ihrer Unfallabwicklung erzielen wollen, schalten Sie uns ein! 

 

Rufen Sie uns an!

 

Martin Borsch

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht

Kanzlei Christopher Müller & Kollegen

Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922

Christopher Müller & Kollegen 

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rastatt  

Lortzingstr. 7

76437 Rastatt

Tel. 07222-1598890

Bühlertal

Hauptstraße 38

77830 Bühlertal

Tel. 07223-8303008

Rechberghausen

Faurndauer Straße 6

73098 Rechberghausen

Tel. 07161-958810


Hinweis: Wir bemühen uns sehr um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit unserer Seiten. Dennoch können wir hierfür keine Garantie übernehmen. Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung.