Unfall? Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft sofort.  Kanzlei Müller und Kollegen in Rastatt und Bühl. Rechtsanwälte und Fachanwälte

Verkehrsunfall? Rufen Sie uns an! Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922

Unfall - Rechtsanwalt in Rastatt und Bühl

Ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit und schon kracht es - auf der Kreuzung, beim Ausfahren aus der Parklücke oder weil eine rote Ampel übersehen wurde. Jetzt ist guter Rat teuer. Der wichtigste Tipp: Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit einem guten Anwalt gesprochen haben und lassen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt Ihren Unfall abwickeln!

Als Rechtsanwälte sehen wir es immer wieder, wer im Verkehrsrecht nicht von einem professionellen Anwalt vertreten wird, erleidet Nachteile - manchmal sogar ohne es zu wissen. 

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Unfälle

  • Wir setzen uns engagiert dafür ein, dass Sie nicht ungerechtfertigt eine (Teil-) Schuld zugesprochen bekommen 
  • Sie erhalten eine Top-Beratung, damit Sie sich nicht selbst belasten
  • Wir sorgen dafür, dass Sie den richtigen Schadensersatz erhalten
  • Wir erledigen den Papierkrieg mit der Versicherung für Sie
  • Wir zeigen Ihnen alle Kostenfallen, die bei der Unfallabwicklung lauern

Kostenlose Ersteinschätzung 

Rechtsanwalt Adrian Schulz

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922


Rechtsanwaltskanzlei Christopher Müller in Rastatt und Bühl

Rechtsanwaltskanzlei Christopher Müller - Verkehrsrecht und Unfall in Rastatt und Bühl
Christopher Müller - Rechtsanwalt in Rastatt und Bühl

Die Rechtsanwaltskanzlei Christopher Müller & Kollegen betreut seit über 10 Jahren erfolgreich Mandanten im Verkehrsrecht. Unfallabwicklung, Schadensersatz und Versicherungsfragen gehören zu unserer täglichen Arbeit. Wir vertreten Sie kompetent.

 

Rufen Sie uns an!

 

Kanzlei Christopher Müller & Kollegen

Rechtsanwälte • Fachanwälte

Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922


Die Versicherung ist nicht Ihr Freund!

Wir sorgen dafür, dass Ihnen wirklich alle Schäden ersetzt werden!

Ist der erste Schock nach dem Unfall erst einmal verdaut, so beginnt der Papierkrieg. Manche Versicherungen versprechen eine fixe, unbürokratische Abwicklung, wenn man deren eigene Gutachter, Werkstätten oder Rechtsanwälte beauftragt. Die Versicherungen werden Ihnen in aller Regel aber nur das Nötigste erstatten. Was Sie nicht fordern, erhalten Sie auch nicht. Viele Positionen, die Ihnen evtl. zustehen, kennen aber oft nur Rechtsanwälte (z. B. Haushaltsführungsschaden).

 

Auf diese Ansprüche, die Ihnen durch den Unfall zustehen, werden Sie von der gegnerischen Versicherung in der Regel natürlich nicht hingewiesen. Lassen Sie sich also von der scheinbaren Freundlichkeit nicht beeindrucken, sondern beauftragen Sie den Gutachter, die Werkstatt und den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Das ist Ihr gutes Recht.

 

Unter dem Titel "Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund" hat n-tv bereits vor längerem einen interessanten Artikel veröffentlicht. n-tv kritisiert: Die Versicherungen versuchen alles, um die Schadensersatzsummen bei Autounfällen möglichst gering zu halten. Eindeutiges Ergebnis: "Wer nach einem Unfall bekommen will, was ihm zusteht, sollte die gegnerische Versicherung erstmal ganz aus dem Spiel lassen und sich einen guten Verkehrsrechtsanwalt suchen."

 

Es gibt eine Menge Gründe, warum es sich dringend empfiehlt, einen Unfall durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht abwickeln zu lassen. Eine gute Übersicht finden Sie hier: Unfall - Warum einen Anwalt einschalten?


Adrian Schulz - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922


Verletzt? Gehen Sie zum Arzt!

Als Rechtsanwälte setzen wir Ihr berechtigtes Schmerzensgeld durch!

Auch wenn Sie sonst nicht zu den Menschen gehören, die wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt gehen: Hier sollten Sie eine Ausnahme machen. Nur eine Verletzung, die von einem Arzt bestätigt wird, wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch anerkannt und kann zu Schmerzensgeld für Sie führen. Denken Sie auch daran, dass das für einen Auffahrunfall typische Schleudertrauma meist erst nach ein paar Stunden oder sogar Tagen Schmerzen verursacht.

Kostenbelege aufheben

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Schaden lückenlos beweisen!

Entstehen Ihnen durch den Unfall Kosten, sollten Sie die entsprechenden Belege unbedingt aufbewahren, da diese zum Nachweis des Schadens dienen. Während Mietwagenkosten und Heilbehandlungskosten noch offensichtliche Schäden sind, sind beispielsweise ein Haushaltsführungsschaden oder ein entgangener Gewinn für den Laien nur schwer zu begründen und nachzuweisen.

 

Hier lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, um auch wirklich sämtliche Ansprüche durchzusetzen. Wer keinen Haushaltsführungsschaden geltend macht, der bekommt ihn natürlich von der gegnerischen Versicherung auch nicht erstattet.

Lassen Sie uns den Papierkrieg erledigen

Wir übernehmen für Sie die Auseinandersetzung mit der Versicherung!

Viele Unfallbeteiligte schrecken vor dem Papierkrieg zurück - durchaus zu Recht, denn der Schriftverkehr mit Versicherungen, Polizei, Gutachter und Unfallgegner kosten regelmäßig viel Zeit und Nerven.

 

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht garantiert hier nicht nur eine professionelle und schnelle Abwicklung Ihres Schadens, sondern spart Ihnen auch jede Menge Zeit, die Sie vielleicht lieber anderweitig nutzen. Auch im eventuell parallel verlaufenden Bußgeld- oder Strafverfahren verteidigt Sie der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kompetent und effektiv.

Wer übernimmt die Kosten für den Rechtsanwalt?

Unfall - Kosten für den Rechtsanwalt - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht

Sind Sie rechtsschutzversichert, so entstehen für Sie durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts (mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung) keine Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab, so dass Sie auch in dieser Hinsicht mit keinem Zeit- und Geldaufwand rechnen müssen.

 

Aber selbst dann, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann der Gang zum Anwalt für Sie umsonst sein. Ist der Unfallgegner am Unfall schuld, dann zählen Ihre Rechtsanwaltskosten zum Schadensersatz, den Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung erstatten muss. 

Vorsicht bei Reparatur und Mietwagen

Sie hatten einen Unfall und auf den ersten Blick sieht es so aus, als wäre alles klar: Der Unfallgegner ist schuld! Sie geben Ihr Auto in Reparatur und mieten sich einen Ersatzwagen. Leider lauern auch hier viele Fallstricke, die Sie kennen sollten.

 

Nur ein Beispiel: Wenn Sie Ihren Wagen in Reparatur geben, sind Sie persönlich Schuldner der Vertragswerkstatt. D. h., wenn die Versicherung nicht oder sehr spät (was regelmäßig vorkommt) zahlt, wird sich die Vertragswerkstatt zur Begleichung der Rechnung an Sie wenden.

 

Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht raten wir Ihnen, sich einen Leihwagen zu mieten, der eine Klasse unter Ihrem Wagen angesiedelt ist. Auf diese Weise vermeiden Sie, die sogenannte Eigenersparnis zuzahlen zu müssen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Sie als Geschädigter 10 bis 15 Prozent Eigenkosten ersparen, wenn Sie einen Mietwagen nehmen. Deshalb sollten Sie z. B. einen Polo mieten, wenn Ihr Golf von einem Unfallgegner schuldhaft beschädigt wurde.

 

Wichtig ist, dass Sie den Mietwagen nach dem Unfall auch benutzen. Wenn Sie so wenig Kilometer mit dem Wagen fahren, dass evtl. sogar ein Taxi noch billiger gewesen wäre, kann die Versicherung zumindest einen Teil der Zahlung verweigern. 

 

Schließlich sollten Sie noch bedenken, dass niemand 100% vorhersagen kann, wie Gerichte letztlich entscheiden. Das bedeutet, dass Sie evtl. Ihren Mietwagen anteilig bezahlen müssen, wenn das Gericht in Rastatt oder Bühl Ihnen eine Teilschuld an dem Unfall zuspricht. Natürlich werden wir uns als Ihre Rechtsanwälte engagiert dafür einsetzen, dass dieser Fall nicht eintritt.


Spezialisiert auf Verkehrsrecht in Rastatt und Bühl

Verkehrsunfall und Schadenersatz - Rechtsanwälte in Rastatt und Bühl

Für alle Fragen zum Thema Unfall und Unfallabwicklung stehen wir Ihnen bei der Kanzlei Christopher Müller & Kollegen in Rastatt oder Bühl zur Verfügung. Wir garantieren Ihnen kompetente Beratung und engagierte Rechtsvertretung durch unseren spezialisierten Rechtsanwalt Martin Borsch.

 

Kostenlose Ersteinschätzung!

 

Rufen Sie uns an: 

Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922


So verhalten Sie sich richtig am Unfallort

Gleich, ob Verletzte im Spiel sind oder nicht - die wichtigste Maxime lautet jetzt, erst einmal Ruhe bewahren.

 

Bleiben Sie am Unfallort

Sie dürfen auf keinen Fall den Unfallort verlassen, bevor nicht alles geklärt ist. Ausnahmen dazu gibt es nur in ganz besonderen Notfällen. Das Verlassen des Unfallortes (Unfallflucht, Fahrerflucht) wird mit drakonischen Strafen geahndet. Hier droht Entzug der Fahrerlaubnis und evtl. sogar Gefängnisstrafe!

 

Sichern Sie den Unfallort

Sie sind im Verkehrsrecht grundsätzlich verpflichtet, den Unfallort zu sichern (Warndreieck ca. 100m vor der Unfallstelle!). Hier reagiert die Polizei oft sehr ungehalten, wenn dies nicht umgehend erledigt wird. Auch wenn Sie in diesem Fall nicht gleich mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen, ist oft ein Verwarnungsgeld fällig. Achten Sie dabei allerdings auf Ihre eigene Sicherheit. 

 

Erste Hilfe leisten

Falls es Verletzte gibt, sind Sie zur ersten Hilfe gesetzlich verpflichtet. Wenn Sie dies unterlassen, droht Gefängnis bis zu einem Jahr oder zumindest eine Geldstrafe. Hier verstehen die Gerichte in Rastatt und Bühl keinen Spaß!

 

Keine Diskussionen

Als Rechtsanwälte raten wir Ihnen: Vermeiden Sie hitzige Diskussionen an der Unfallstelle darüber, wer an dem Zusammenstoß schuld ist und lassen Sie sich vom Unfallgegner nicht zu irgendwelchen Aussagen provozieren, die sich anschließend negativ für Sie auswirken können.

 

Kein Schuldeingeständnis unterschreiben

Auch wenn Sie selbst der Ansicht sind, den Unfall verursacht zu haben: Unterschreiben Sie auf keinen Fall an Ort und Stelle ein Schuldeingeständnis - im Nachhinein könnte sich der Unfallhergang ganz anders darstellen und dann können Sie Ihr Schuldeingeständnis nicht mehr revidieren. Schnell handeln Sie sich eine Strafe (Fahrverbot o. ä.) ein.

 

Alles dokumentieren

Schreiben Sie gleich ein kleines Protokoll. Machen Sie Fotos von allen Seiten. Fertigen Sie eine Skizze an. Diese Unterlagen sind für uns als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht sehr nützlich und können in einem späteren Verfahren in Rastatt oder Bühl eine wichtige Rolle spielen.

 

Unfallspuren

Beseitigen Sie keine Unfallspuren, bevor diese nicht von der Polizei gesichert wurden. Dies kann mit einer Geldbuße belegt werden. Bei kleineren Blechschäden können Sie das Auto zur Seite fahren. Bei größeren Unfällen kann dies schon als Beseitigung von Unfallspuren interpretiert werden.

 

Rufen Sie die Polizei

Gehen Sie auf ein eventuelles Angebot des Unfallgegners, die Angelegenheit unter sich zu regeln und keine Polizei zu verständigen, nicht ein, sondern bestehen Sie darauf, den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen. Als Rechtsanwälte sehen wir es immer wieder, dass der Unfallgegner am Unfallort zwar ein Fehlverhalten zugibt, es sich daheim dann aber anders überlegt. Haben Sie dann keine Zeugen oder ist der Unfall nicht polizeilich festgestellt, haben Sie keine Möglichkeit, Ihre Version des Unfallhergangs nachzuweisen. Vielleicht hatte der Unfallgegner auch etwas zu viel getrunken und will nun verhindern, dass er wegen Alkohol am Steuer belangt wird.

 

Sichern Sie Zeugen

Haben Zeugen am Straßenrand den Unfallhergang beobachtet, bitten Sie diese um ihre Personalien. Die Aussage eines am Geschehen völlig unbeteiligten Zeugen hat vor den Gerichten in Rastatt und Bühl regelmäßig mehr Gewicht, als die eines Beifahrers. Sie sollten daher versuchen, von möglichst vielen in Frage kommenden Zeugen die Personalien aufzunehmen. Das gilt übrigens nicht nur im Verkehrsrecht.

 

Vorsicht mit Ihrer Aussage

Schildern Sie der Polizei möglichst knapp den Unfallhergang und halten Sie sich mit Vermutungen zurück. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie Ihre Aussage zuerst mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht besprechen, um an dieser Stelle keine Fehler zu machen. Grundsätzlich haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Das gilt auch gegenüber der Polizei.

 

Versicherung informieren

Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung über den Verkehrsunfall, damit diese auf evtl. Anfragen von Anwälten der Gegenseite vorbereitet ist. Das gilt auch, wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben.


Tipps vom Anwalt: Alles Wichtige zur Unfallabwicklung

Reparaturkosten

Unfall - Reparaturkosten, das sollten Sie beachten! Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Wenn Sie Ihr Unfallfahrzeug reparieren lassen, sind Sie persönlich Schuldner der Vertragswerkstatt. Dies ist unabhängig davon, ob Sie den Unfall verursacht haben oder nicht. Die Erstattung von einer (gegnerischen) Versicherung kann sich oft sehr lange hinziehen.

 

Stellen Sie daher sicher, dass die Reparaturrechnung bezahlt wird. Im Zweifelsfall müssen Sie diese Kosten selbst auslegen. Mahn- und Verzugskosten werden nicht von den Versicherungen erstattet sondern Ihnen persönlich angelastet. Das mag Ihnen ungerecht erscheinen, aber die Reparatur nicht zu bezahlen, kann sich sehr nachteilig für Sie auswirken.

Mietwagen

Gleiches gilt für den Mietwagen. Wenn Sie einen Mietwagen für die Ausfallzeit Ihres Fahrzeuges nutzen, sind Sie gegenüber dem Vermieter für die Begleichung der Kosten verantwortlich. Die Versicherungen übernehmen grundsätzlich nur Kosten für einen Wagen, der mindestens eine Klasse unter Ihrem Fahrzeug eingestuft ist. Zusätzlich gibt es in manchen Fällen weitere Abzüge. Berücksichtigen Sie das bei der Wahl Ihres Mietwagens und stellen Sie sicher, dass kein Zahlungsverzug gegenüber der Autovermietung auftritt.

 

Beachten Sie auch, dass die Kosten für einen Mietwagen nur dann übernommen werden, wenn Ihr Unfallwagen repariert oder ein Ersatzfahrzeug beschafft wurde. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Nutzungswillen und eine Nutzungsmöglichkeit für den Mietwagen bestand.

Abtretungserklärung im Verkehrsrecht

In der Regel werden die Ansprüche an die Versicherung des Unfallgegners an Mietwagenfirmen, Reparaturwerkstätten oder Gutachter abgetreten. Dies entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Verpflichtung, die entstandenen Kosten selbst zu begleichen, wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellen sollte, dass die (gegnerische) Versicherung die Kosten nicht oder nur zum Teil übernimmt. Sie sind trotz Abtretungserklärung Vertragspartner des beauftragten Unternehmens bzw. des beauftragten Gutachters.

Schadenminderungspflicht

Es besteht für Sie eine Schadenminderungspflicht. D. h. Sie müssen alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn Sie z. B. den Mietwagen länger als unbedingt notwendig nutzen, werden diese Kosten von der Versicherung nicht erstattet.

Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie auch, dass die Abwicklung eines Schadens im besten Fall etwa zwei bis vier Wochen benötigt. Dies liegt im Wesentlichen an den Bearbeitungszeiten der Versicherungen. Als Anwälte haben wir darauf keinen Einfluss. In komplizierteren Fällen sind drei bis sechs Monate keine Seltenheit. Sollte der Fall vor Gericht in Rastatt oder Bühl verhandelt werden, kann auch ein Jahr vergehen, bevor die gegnerische Versicherung den Schaden letztlich bezahlt. Solange sind Sie Vertragspartner und Schuldner der beauftragten Unternehmen (Reparaturwerkstatt, Autovermietung, Gutachter etc.).


Kompetente Beratung vom Rechtsanwalt für Verkehrsunfälle

Verkehrsunfall? Rufen Sie uns an! Rechtsanwalt Martin Borsch in Rastatt und Bühl

Sorgen Sie dafür, dass Ihnen bei der Unfallabwicklung keine Nachteile entstehen! Rufen Sie uns in einer unserer Kanzleien in Rastatt oder Bühl an. Unser Spezialist im Verkehrsrecht sagt Ihnen genau, wie Sie sich in den verschiedenen Punkten verhalten müssen, um Ihre Rechte zu sichern.

 

Rufen Sie uns an!

 

Adrian Schulz - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht • Unfälle • Schadenersatz

Kanzlei Christopher Müller & Kollegen

Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922

Christopher Müller & Kollegen 

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rastatt  

Lortzingstr. 7

76437 Rastatt

Tel. 07222-1598890

Bühlertal

Hauptstraße 38

77830 Bühlertal

Tel. 07223-8303008

Rechberghausen

Faurndauer Straße 6

73098 Rechberghausen

Tel. 07161-958810


Hinweis: Wir bemühen uns sehr um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit unserer Seiten. Dennoch können wir hierfür keine Garantie übernehmen. Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung.