Ihre Schuldner zahlen nicht? Rufen Sie uns an: Rastatt 07222-1598890
In allen Fällen des Inkasso-Services geht es darum, dass Sie zu Ihrem Geld kommen. Schuldner, die trotz Ihrer Aufforderungen zu zahlen, ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, wird unser Inkasso-Service zur Zahlung bewegen. Rufen Sie uns an. Unsere Rechtsanwälte für Inkasso-Service stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und übernehmen die komplette Abwicklung Ihres Forderungsmanagements. Immerhin haben Sie andere Dinge zu tun, als säumige Kunden immer wieder anzuschreiben und darauf zu hoffen, dass die Mahnungen irgendwann fruchten.
Der Inkasso-Service der Anwaltskanzlei Müller verhilft Ihnen, Schuldner die trotz Ihrer Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen, zur Zahlung zu bewegen, dabei lassen unsere Anwälte keine rechtlichen Schritte aus!
Rufen Sie uns an.
Rechtsanwalt Christopher Müller
Inkasso Service • Forderungsmanagement
Rastatt 07222-1598890
Grundsätzlich können unsere Anwälte für Sie die Beitreibung aller Arten von Schulden professionell in die Wege leiten. Einige typische Fälle unserer Mandanten sind z. B.
Unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung
Ein wichtiger Grund für die Entscheidung, unseren Inkasso-Service in Anspruch zu nehmen, ist dessen Effektivität. Die Forderung, die man selbst mit monatelangem Mahnen durchzusetzen versucht, wirkt auf einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung unserer Erfahrung nach deutlich eindrucksvoller auf den säumigen Kunden und führt in der Regel zu schneller Zahlung. Sie machen Ihren Schuldnern damit klar, dass es Ihnen ernst ist und Sie keinen weiteren Zahlungsaufschub mehr hinnehmen werden, was für gewöhnlich auch schnell fruchtet. Nicht umsonst nutzen zahlreiche Kunden mittlerweile direkt unser Forderungsmanagement und den Inkasso-Service.
Reagiert Ihr Schuldner nicht im vorgegebenen Zeitraum auf die von unserem Inkasso-Service ausgestellten Mahnungen, leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen gerichtliche Schritte ein. Zwar kann es einige Zeit dauern, bis ein Urteil gesprochen wird, doch sichern Sie sich mit dem durch unseren Inkasso-Service erwirkten rechtskräftigen Titel, auch bei momentaner Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, grundsätzlich für 30 Jahre das Recht, Ihre Forderung geltend zu machen. Sollte der Schuldner nach den Mahnungen unseres Inkasso-Services und der gerichtlichen Verurteilung dennoch nicht zahlen, leitet einer unserer Anwälte die Pfändung ein. In der Regel kommt es nicht so weit, wenn Sie unseren Inkasso-Service nutzen, doch können Sie sichergehen, dass wir Ihre offenen Forderungen bis zuletzt verfolgen und wenn möglich zu einem positiven Abschluss bringen.
Haben Sie weitere Fragen zu unserem anwaltlichen Inkasso-Service oder wollen Sie uns mit der Eintreibung Ihrer offenen Forderungen beauftragen? Dann stehen wir Ihnen telefonisch oder über eine Mitteilung in unserem Kontaktformular gern zur Verfügung.
Wir sorgen regelmäßig für den zügigen Geldeingang bei unseren Mandanten. Rufen Sie uns an, wenn Ihre Schuldner nicht zahlen. Unsere Rechtsanwälte kümmern sich engagiert und professionell um Ihr Anliegen.
Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
Inkasso-Service • Forderungsmanagement
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