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Das Vorstellungsgespräch ist gut verlaufen und so flattert nach wenigen Tagen der neue Arbeitsvertrag in den Briefkasten. Viele Arbeitnehmer sind dann erst einmal verunsichert. Was muss der Arbeitgeber festlegen, was darf er festlegen und was hat in einem Arbeitsvertrag nichts zu suchen?
Unsere Rechtsanwälte unterstützen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Prüfung von Arbeitsverträgen. Gerne erstellen wir auch maßgeschneiderte Arbeitsverträge in unseren Kanzleien in Rastatt und Bühl.
Rechtsanwalt Christopher Müller hat seinen Schwerpunkt seit über 10 Jahren im Arbeitsrecht. Arbeitsverträge gehören dabei zu seinen täglichen Aufgaben. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag von einem Profi überprüfen.
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Rechtsanwalt Christopher Müller
Arbeitsrecht • Arbeitsverträge
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Sollte es zu einer Auseinandersetzung wegen eines Arbeitsvertrages kommen, ist die Frage, ob sich ein Anwalt lohnt. Bei uns ist die Frage leicht zu beantworten, da Sie unsere Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt nichts kostet. Sowohl für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer prüfen wir bei Streitfragen zum Arbeitsvertrag Ihre Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie lange ein Rechtsstreit etwa dauern wird. Sie gehen kein Risiko ein und unsere kostenlose Ersteinschätzung in Rastatt oder Bühl ist völlig unverbindlich. Vergleichen Sie dieses Top-Angebot.
Das Arbeitsrecht kennt verschiedene Einteilungen für Arbeitsverträge. Grundsätzlich sind dabei befristete und unbefristete Verträge zu unterscheiden. Bei den befristeten Verträgen unterscheiden Rechtsanwälte zwischen einer zeitabhängigen oder zweckabhängigen Befristung. Daher ist ein Arbeitsvertrag z. B. auch für geringfügig Beschäftigte wichtig.
Neben der Haupteinteilung der Arbeitsverträge existieren verschiedene Untergruppen, die sich nach den speziellen Gegebenheiten richten.
Beispiele für häufig verwendete Vertragsarten sind z. B.:
Wie jede andere Vereinbarung zwischen zwei Parteien, kann auch der Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen werden. Allerdings müssen einige zentrale Punkte vom Arbeitgeber schriftlich festgehalten werden.
Wird kein schriftlicher Vertrag geschlossen, so gelten die gesetzlichen Regelungen zur Kündigungsfrist, Sonntagsarbeit, Arbeitszeit usw. Problematisch wird es jedoch dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vier-Augen-Gespräch besondere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel, dass dem Arbeitnehmer 30 Urlaubstage statt den gesetzlichen 20 Urlaubstagen zustehen sollen. Macht der Arbeitnehmer nun seine 30 Urlaubstage geltend, so hat der Arbeitgeber vor Gericht schlechte Karten. Kann er nicht das Gegenteil beweisen, wird der Vortrag des Arbeitnehmers vom Gericht üblicherweise als wahr unterstellt.
Grund dafür ist das Nachweisgesetz, dass den Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu fixieren. Tut er dies nicht, so soll sich dies nicht zu Lasten des Arbeitnehmers auswirken.
Zwingend vorgeschrieben ist die Schriftform, falls das Arbeitsverhältnis befristet ist. Wird die Befristung nicht schriftlich festgehalten, ist sie unwirksam und es ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.
Als Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht haben wir bereits die verschiedensten Arbeitsverträge überprüft. Im Zweifel rufen Sie uns an und lassen sich durch einen unserer Anwälte in Rastatt oder Bühl kompetent beraten.
In einem Arbeitsvertrag können die verschiedensten Dinge geregelt werden. Als Rechtsanwälte prüfen wir immer eine ganze Anzahl von verschiedenen Punkten. Dies sollte mindestens in Ihrem Arbeitsvertrag stehen:
Worauf speziell Arbeitnehmer darüber hinaus besonders achten sollten, ist die Frage, ob im Vertrag Überstunden vereinbart werden. Weitere Punkte gelten für Praktikanten und im Ausland eingesetzte Arbeitnehmer.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der von einem kompetenten Rechtsanwalt geprüft wurde, bietet also Sicherheit - nicht nur dem Arbeitgeber, sondern vor allem auch dem Arbeitnehmer.
An dieser Stelle lohnt es sich für den Arbeitnehmer, bzw. seinen Anwalt, genau hinzuschauen. Denn in der Regel wird der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag stellen und diesen für sich selbst natürlich so günstig wie möglich gestalten. Letztlich ist der Arbeitsvertrag auch ein wichtiges Dokument, wenn es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses um Fragen wie Kündigung oder Abfindung geht.
Ist im Arbeitsvertrag beispielsweise kein Arbeitsort wie Rastatt oder Bühl angegeben, so kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in eine andere Stadt versetzen. Dasselbe gilt für die Tätigkeitsbeschreibung. Ist diese nur ganz allgemein gehalten, so darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zuweisen. Je genauer jedoch die Tätigkeit im Arbeitsvertrag beschrieben ist, desto weniger Möglichkeiten hat der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer ein anderes Aufgabengebiet zuzuweisen.
Ein besonderes Augenmerk müssen beide Parteien auf die Fristen für den Fall einer Kündigung legen. Trifft der Arbeitsvertrag hierzu keine explizite Regelung, so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Der Arbeitnehmer kann dann das Arbeitsverhältnis immer mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende bzw. zum 15. kündigen. Für den Arbeitgeber verlängern sich dagegen die Kündigungsfristen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Diese legt das Arbeitsrecht in § 622 BGB fest.
Der Arbeitgeber kann jedoch auch ein Interesse daran haben, dass der Arbeitnehmer ebenfalls längere Kündigungsfristen zu beachten hat, je länger er im Betrieb arbeitet. Dies kann er nur erreichen, indem sein Anwalt im Arbeitsvertrag eine entsprechende Gleichschaltungsklausel einsetzt, so dass die verlängerten Kündigungsfristen für beide Seiten gelten.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, verpflichten Sie sich nicht nur in Bezug auf Ihre Arbeitsleistung (Hauptpflicht). Darüber hinaus gibt es eine ganze Anzahl arbeitsvertraglicher Nebenpflichten, die nicht explizit im Vertrag aufgeführt werden müssen. Trotzdem kann ein Verletzen dieser Pflichten zur Kündigung führen. Auch ohne spezielle Erwähnung oder Vereinbarung empfehlen wir Ihnen als Anwälte, diese Nebenpflichten zu beachten. Dazu gehören:
Wenn Sie diese Nebenpflichten verletzen, kann der Arbeitgeber oder sein Rechtsanwalt mit verschiedenen Maßnahmen reagieren. Dazu gehören Abmahnung, Schadenersatzforderung, Lohnminderung oder sogar die Kündigung. Weitere Möglichkeiten sind eine Betriebsbuße oder Vertragsstrafe, soweit eine solche vereinbart wurde. Gerne geben Ihnen unsere Anwälte in Rastatt oder Bühl detaillierte Informationen zu den Nebenpflichten, die jeder Arbeitnehmer beachten muss.
Ein Arbeitsvertrag darf nicht gegen das Gesetz verstoßen. Dies wäre z. B. bei Beschäftigungsverboten (Schwangerschaft) der Fall. Ein Arbeitsvertrag kann angefochten werden, wenn ein sogenannter Willensmangel vorlag, also eine wesentliche Eigenschaft des Arbeitnehmers nicht vorhanden ist. Häufig kommt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung im Arbeitsrecht vor. Darauf wird sich ein Arbeitgeber immer dann berufen, wenn im Einstellungsgespräch falsche Angaben gemacht wurden (z. B. Vorstrafen, Schwangerschaft, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft).
Die Auswirkung von Gesetzesverstößen und das Vorbringen von Willensmängeln sind allerdings mit Einschränkungen verbunden. So kann die Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages normalerweise nicht rückwirkend gelten. Dies ist deshalb wichtig, da die Arbeit ja bereits geleistet wurde und der Lohn nun nicht wegen Nichtigkeit zurückbezahlt werden muss. Gleiches gilt auch für eine Anfechtung des Arbeitsvertrages.
In der Regel hat man gerade als Arbeitnehmer nicht viele Möglichkeiten, auf den Arbeitsvertrag Einfluss zu nehmen. Dennoch stehen Arbeitnehmer nicht schutzlos da, denn seit 2003 unterliegen auch Arbeitsverträge der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht. Da Arbeitsverträge in der Regel vom Arbeitgeber vorformuliert sind, sind sie nach AGB-Recht zu überprüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang bereits einige Klauseln als unangemessene Benachteiligung für Arbeitnehmer für unwirksam erklärt.
Klassiker der unwirksamen Klauseln sind beispielsweise ein Verbot der Aufrechnung, ein Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit oder Ausschlussfristen, die kürzer als drei Monate sind. Oft haben unsere Anwälte auch bereits unwirksame Klauseln zu Überstunden gesehen. Beinhaltet der Arbeitsvertrag eine solche unwirksame Klausel, so bringt dies nicht den gesamten Vertrag zu Fall. Dem Arbeitnehmer bleibt es im Übrigen unbenommen, sich auch nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages noch darauf zu berufen, dass die Klausel unwirksam ist.
Wenn Sie sichergehen wollen, ob die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag rechtswirksam sind, rufen Sie uns an. Durch unseren Schwerpunkt im Arbeitsrecht können unsere Anwälte Ihnen alle Fragen zu Klauseln im Arbeitsvertrag in Rastatt oder Bühl schnell und kompetent beantworten.
Da das Arbeitsrecht ein sehr dynamisches Rechtsgebiet ist und maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt wird, lohnt es sich für Arbeitgeber, ihre Arbeitsverträge von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht überprüfen und auf den neuesten Stand bringen zu lassen. Aber auch für Arbeitnehmer ist es wichtig, den Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung von einem Experten überprüfen zu lassen, um nicht im Nachhinein vor Gericht eine böse Überraschung zu erleben.
Bei einem Arbeitsvertrag geht es um Ihr Geld und bei den meisten um das gesamte Einkommen. Über die vielen Jahre, die ein Arbeitsvertrag üblicherweise läuft, sind dies erhebliche Beträge. Sichern Sie sich professionelle Unterstützung in Rastatt oder Bühl und rufen Sie uns an. Unsere Rechtsanwälte wissen, wie man einen Arbeitsvertrag optimal verhandelt und richtig auslegt.
Bei einem Arbeitsvertrag geht es um viel Geld und ein langjähriges Vertragsverhältnis. Kleine Fehler können große Konsequenzen haben. Wir prüfen regelmäßig Arbeitsverträge im Detail und sagen Ihnen, wo unzulässige Klauseln oder versteckte Risiken lauern.
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