Rechtsanwalt für Sorgerecht in Rastatt und Bühl

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Rechtsanwalt Sorgerecht

Bei einer Ehescheidung entstehen oftmals viele Verteilungskonflikte, die es zu klären gilt. Dazu gehört häufig auch der Rechtstreit um die elterliche Sorge. Bei den Betroffenen gibt es hier in der Regel Klärungsbedarf, da die Trennung des Sorgerechts etliche Fragen aufkommen lässt. Wie beantragt man die alleinige elterliche Sorge? Welche Bereiche umfasst das Recht zur Kindessorge? Und welche Faktoren sind wichtig für den Antrag? Im Folgenden versuchen wir die wichtigsten Fragen für Sie zu klären.

Anwalt für Sorgerecht - Christopher Müller

Christopher Müller - Rechtsanwalt für Sorgerechtsfragen
Christopher Müller - Rechtsanwalt

In Sorgerechtsfragen empfiehlt es sich immer, einen kompetenten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Es lohnt sich hier, frühzeitig zu handeln und eine persönliche Beratung wahrzunehmen. So können Fragen vorab geklärt und Fehler bei der Antragstellung vermieden werden. Auf Wunsch kann der Rechtsanwalt auch das Antragsverfahren übernehmen. Die jahrelange Erfahrung und intensive Auseinandersetzung mit der Thematik ermöglicht unserer Kanzlei, Ihnen die bestmögliche Beratung zur Verfügung zu stellen. Wir helfen Ihnen gerne bei einem Sorgerechtsantrag und auch rechtlichen Fragen zur Regelungen der Teilbereiche, wie zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht, weiter.


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Elterliches Sorgerecht bei verheirateten und unverheirateten Paaren

Die elterliche Sorge umfasst alle Rechten und Pflichten, die zur Sorge für ein minderjähriges Kind vorgesehen sind. Bei einer Ehepartnerschaft steht das Recht zur Kindessorge grundsätzlich erstmal beiden Parteien zu. Bei einer Scheidung treten hier keine Veränderungen auf, eine Änderung an der elterlichen Sorge muss zusätzlich beantragt werden.

 

Ist das Paar unverheiratet, liegt die elterliche Sorge zunächst bei der Mutter. Soll hier eine Änderung entstehen, muss dies ebenfalls beim Familiengericht beantragt werden. Wenn die Mutter dem Antrag zustimmt, kann eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben werden, die zur Regelung ausreicht. Ebenso kann der leibliche Vater die elterliche Sorge gerichtlich beantragen. Dies ist vor allem notwendig, wenn die Mutter Einwände hat.

Bei einem Sorgerechtsantrag entscheidet das Gericht über die Vergabe der elterlichen Sorge, die zugunsten der Mutter oder des Vaters ausfallen kann. Dies hängt von verschiedenen Kriterien, wie insbesondere der individuellen Familien- und Lebenssituation der beteiligten Personen ab. Im Fokus steht hier das Kindeswohl.

Personensorge und Vermögenssorge

Rechtsanwalt für Sorge- und Familienrecht

Der Betroffene fragt sich hier oftmals zurecht, ob nur einzelne Teilbereiche des Sorgerechts entzogen werden können. Dazu ist es hilfreich, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Teilbereiche der elterlichen Sorge es nun eigentlich gibt.

Die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind verteilt sich auf unterschiedliche Teilbereiche. Dazu gehören die Personensorge und die Vermögenssorge. Zu der Personensorge gehört allen voran das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Doch auch das Recht, in Bildungs-, Ernährungs- und Kleidungsfragen zu entscheiden, die Gesundheitsfürsorge, die Namensgebung und weitere Rechte und Pflichten sind mit dem Bereich der Personenfürsorge verknüpft.

Das Vermögensrecht betrifft insbesondere Ausgleichungsmechanismen bei der Vermögensverteilung. Bei der gerichtlichen Entscheidung über die elterliche Sorge kann auch eine Regelung der Teilbereiche erfolgen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht stellt einen wichtigen Teilbereich der Personensorge dar. Wichtig wird dieser Punkt vor allem in Scheidungs- und Trennungsfragen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt den regulären Wohn- und Aufenthaltsort des Kindes. Damit einher gehen auch Entscheidungen in Fragen, die die Tagesroutine und Erziehung des Kindes betreffen. Dazu gehören beispielsweise Schul- und Bildungsfragen, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Ernährungs- und Gesundheitsfragen, bestimmte religiöse Fragen (Taufe etc.) und weiteres.

 

Derjenige Partner, bei dem das Kind nicht lebt, wird zu Fragen des alltäglichen Lebens in seinen Entscheidungs- und Regelungskompetenzen eingegrenzt. Innerhalb der Grenzen seines Umgangsrechts hat er dennoch Handlungskompetenzen in diesen Bereichen. Der Elternteil kann die alltägliche Sorge während der gesetzlich geregelten Umgangszeit mitbestimmen. Dazu gehören Entscheidungen in vorübergehenden Belangen im Alltag des Kindes. So kann der Elternteil hier beispielsweise während seiner Umgangszeit keinen Schulwechsel initiieren, dennoch aber Entscheidungen zur Schlafenszeit, Ernährung und anderen alltäglichen Fragen zur Kindessorge treffen. Im Mittelpunkt all dieser Entscheidung steht wie immer das Wohl des minderjährigen Kindes.

Was muss man bei einem Antrag auf das alleinige Sorgerecht beachten?

Ein Antrag auf die alleinige elterliche Sorge kann beim Familiengericht gestellt werden. Einem solchen Antrag stimmt das Gericht nur zu, wenn die neue Regelung dem Wohl des Kindes dient. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Differenzen zwischen den Eltern groß sind und eine Kommunikation nur schwer möglich ist. Sollte kein entsprechender Anlass gegeben sein, geht das Familiengericht davon aus, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl am besten dient.

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