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Aufhebungsvertrag - das sollten Sie wissen!

5 Top-Tipps zum Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer

  1. Unterschreiben Sie niemals sofort
    Viele Arbeitgeber üben Druck aus, damit Sie sofort unterschreiben. Entweder das Angebot gilt angeblich nur jetzt oder ein zusätzlicher Bonus winkt bei sofortiger Unterschrift. In den meisten Fällen ist der Grund dafür der Gleiche: die Sache hat einen Haken! Lassen Sie sich nicht drängen oder einschüchtern. Fragen Sie vorher einen Anwalt.

  2. Lassen Sie einen Fachmann den Entwurf prüfen
    Ein Aufhebungsvertrag hat vielfältige Konsequenzen. Er wirkt u. U. auf das Arbeitslosengeld, die Steuererklärung, die Abfindung und natürlich Ihren Arbeitsplatz. Als Laie ist es so gut wie unmöglich, alle Aspekte richtig zu prüfen. Oft übersieht nur ein spezialisierter Rechtsanwalt alle Konsequenzen des Aufhebungsvertrages.

  3. Bedenken Sie, was Sie aufgeben
    Egal was Ihr Chef behauptet: wenn Ihr Unternehmen Sie problemlos kündigen könnte, bekommen Sie im Normalfall kein Angebot für einen Aufhebungsvertrag. Sie geben Ihren Anspruch auf einen Arbeitsplatz auf. Stimmt der Gegenwert wirklich oder ist es nur der günstigste Weg für Ihren Chef?

  4. Ein Aufhebungsvertrag kann mehr regeln
    Bei einem Aufhebungsvertrag geht es um mehr, als das Ende des Arbeitsverhältnisses und eine Abfindung. Zeugnis, Sperrzeit, Altersversorgung und Freistellung sind nur einige Beispiele. Lassen Sie einen professionellen Rechtsanwalt überprüfen, ob an alles gedacht wurde.

  5. Wir können Ihnen auch helfen, wenn Sie bereits unterschrieben haben
    Leider merkt man manchmal erst hinterher, dass man sich mit einer Unterschrift viele Nachteile eingehandelt hat. Glücklicherweise lässt sich auch im Nachhinein oft noch einiges verbessern. Unsere Rechtsanwälte prüfen das für Sie.

Rechtsanwalt für Aufhebungsverträge in Rastatt und Bühl

Christopher Müller- Arbeitsrecht und Aufhebungsverträge in Rastatt und Bühl

Rechtsanwalt Christopher Müller hat seit über zehn Jahren seinen Schwerpunkt im Arbeitsrecht. Er ist ein Profi in allen Aspekten von Aufhebungsverträgen und kennt die Tricks der meisten Arbeitgeber in Rastatt, Bühl und Umgebung. Rufen Sie uns an und lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag durch einen qualifizierten Anwalt prüfen. Es lohnt sich!

 

Rechtsanwalt Christopher Müller

Arbeitsrecht • Aufhebungsverträge

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Kostenlose Ersteinschätzung - Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Gerade bei einem Aufhebungsvertrag sollte man genau hinsehen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, ohne jedes Risiko für Sie. Wir sagen Ihnen, ob es sich lohnt zu verhandeln. Sie erhalten einen Überblick über die Kosten und können dann entscheiden, welchen Weg Sie gehen wollen. Dieses Angebot beinhaltet keine Verpflichtungen für Sie. Wir empfehlen Ihnen, dieses Top-Angebot zu vergleichen.


Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag dient dazu, das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich aufzulösen. Dabei verhandeln beide Parteien die Bedingungen, zu denen der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf den Arbeitsplatz aufgibt.

So schön wie es in der Definition klingt, ist es in den seltensten Fällen. Die Realität sieht oft so aus, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen will. Wenn er feststellt, dass die Kündigung entweder zu teuer oder unmöglich ist, kommt der Aufhebungsvertrag ins Spiel. Üblicherweise wird ein Aufhebungsvertrag nur dann angeboten, wenn der Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage befürchtet oder er für eine Abfindung eine hohe Summe bezahlen müsste.

 

Oft liegt das erste Angebot im Aufhebungsvertrag deutlich unter dem, was ein Arbeitgeber zu zahlen bereit ist, um einen Prozess zu vermeiden. Als Rechtsanwälte sehen wir leider, dass die Vorlage des Aufhebungsvertrages häufig auch noch mit (sanftem) Druck verbunden wird, sofort zu unterschreiben. Dies dient dazu, eine gründliche Beratung durch einen qualifizierten Anwalt und damit höhere Kosten für den Arbeitgeber zu vermeiden.

Was sind die Vorteile eines Aufhebungsvertrages?

  •  Sie können durch einen Aufhebungsvertrag eventuell eine Kündigung verhindern
  •  Sie haben Einfluss auf die Behandlung Ihrer betrieblichen Altersversorgung
  •  Sie haben die Möglichkeit, eine Abfindung im Vertrag festzuschreiben
  •  Sie können zeitlich flexibel auf ein neues Jobangebot reagieren und müssen keine Kündigungsfristen beachten
  •  Sie haben Einfluss auf die Bedingungen, zu denen Ihr Arbeitsvertrag endet

Was sind die Nachteile eines Aufhebungsvertrages?

  • Sie verlieren Ihren Schutz durch den Arbeitsvertrag, gesetzliche oder tarifliche Regelungen
  • Es droht eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, wenn z. B. die Kündigungsfrist falsch gewählt wird
  • Ihnen können Nachteile in der betrieblichen Altersversorgung entstehen
  • Der Betriebsrat hat keinen Einfluss auf den Aufhebungsvertrag
  • Insbesondere Schwangere und Schwerbehinderte verlieren ihren umfassenden Kündigungsschutz

Arbeitnehmer in Deutschland sind es gewöhnt, dass sie einem umfassenden Schutz durch entsprechende Gesetzgebung unterliegen. Bei einem Aufhebungsvertrag verlassen Sie diese relativ sichere Zone und bewegen sich in freien Vertragsverhandlungen. Daher ist es unerlässlich, dass Sie sich gerade bei Aufhebungsverträgen durch einen qualifizierten Rechtsanwalt informieren lassen, um keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?

Grundsätzlich sollten Sie einen Aufhebungsvertrag auf keinen Fall sofort unterschreiben. Bei einer derart folgenschweren Vereinbarung ist sorgfältige Prüfung unbedingt anzuratenam besten durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Nach unserer Erfahrung wird Ihr Arbeitgeber bzw. sein Rechtsanwalt in den nächsten Tagen noch gerne mit Ihnen über den Aufhebungsvertrag reden, auch wenn er dies im ersten Gespräch anders darstellt. Er hat Ihnen den Vertragsentwurf schließlich vorgelegt, weil er sich davon Vorteile verspricht.


Sollte jedoch nach Prüfung und Verhandlung kein Aufhebungsvertrag zustande kommen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Der Arbeitgeber gibt seinen Plan auf und behält Sie weiter im Betrieb.
    Dies ist dann der Fall, wenn ihm eine Kündigung zu risikoreich oder zu teuer erscheint. Üblicherweise passiert dies häufiger, wenn der Arbeitgeber weiß, dass Sie kompetent durch einen Rechtsanwalt vertreten sind.

  2. Der Arbeitgeber spricht die Kündigung aus.
    Spätestens jetzt sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Um Ihre Rechte zu wahren, muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Da Ihnen der Arbeitgeber vorher einen Aufhebungsvertrag angeboten hat, ist die Chance sehr hoch, dass Sie mit einer Kündigungsschutzklage wesentliche Vorteile für sich erreichen.  Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um über einen guten Rechtsanwalt einen Abwicklungsvertrag zu verhandeln.

Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Ein Abwicklungsvertrag regelt im Prinzip die gleichen Punkte, wie ein Aufhebungsvertrag. Der einzige Unterschied ist, dass er verhandelt wird, nachdem bereits die Kündigung ausgesprochen wurde. Er ist quasi die zweite Chance, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen.  Während der Aufhebungsvertrag dem Arbeitgeber die Kündigung erspart, kann ein Abwicklungsvertrag eventuell die Kündigungsschutzklage verhindern.

 

Wichtig ist, dass die Verhandlungen bei einem Abwicklungsvertrag Sie nicht davon abhalten sollten, die Frist für die Kündigungsschutzklage zu versäumen. Oft versuchen Arbeitgeber durch eine Hinhaltetaktik, die drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage zu überbrücken. Wenn Ihnen das gelingt, ohne dass Sie Klage einreichen, haben Sie alle ihre Trümpfe aus der Hand gegeben. Dies ist ein weiterer wichtiger Grund, umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, sobald Sie eine Kündigung erhalten.

Was regelt ein Aufhebungsvertrag bzw. ein Abwicklungsvertrag?

Abfindungszahlung im Aufhebungsvertrag - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät Sie kompetent in Rastatt und Bühl

In Deutschland herrscht als Folge der Privatautonomie Vertragsfreiheit. Alle Punkte in einem Aufhebungsvertrag können daher zwischen den Parteien frei festgelegt werden, solange sie nicht sittenwidrig sind oder gegen ein Gesetz verstoßen.

Theoretisch kann man alle Arten von Leistungen und Gegenleistungen vereinbaren. Ein wesentlicher Punkt, der nicht fehlen darf, ist jedoch das Austrittsdatum. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet darauf hinzuweisen, dass sich der Arbeitnehmer unverzüglich arbeitslos melden muss. Diese Information wird üblicherweise auch in den Aufhebungsvertrag mit aufgenommen.

 

Daneben werden u. a. oft folgende Punkte in einem Aufhebungsvertrag durch die Rechtsanwälte vereinbart:

  • Zeitpunkt und Höhe einer Abfindungszahlung
  • die Tatsache, dass gegenseitige Ansprüche nicht mehr bestehen
  • Vorkehrungen um Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden
  • das vom Arbeitgeber noch geschuldete Gehalt inkl. Boni, Sonderzahlungen und Überstunden
  • die Handhabung der betrieblichen Altersversorgung
  • Freistellung oder späteres Austrittsdatum
  • die Rückgabe von Dienstwagen, Handy, Computer, etc.
  • nach Möglichkeit eine Outplacement-Vereinbarung
  • ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis, eventuell bereits mit konkreten Inhalten
  • Entstehung und Vererblichkeit des Anspruchs

Bei allen oben genannten Punkten besteht ein erheblicher Spielraum. Ein erfahrener Rechtsanwalt, der regelmäßig Aufhebungsverträge vereinbart, kann Ihnen hier große Vorteile bieten. Während ein Arbeitnehmer in seinem Leben in der Regel höchstens ein- oder zweimal einen Aufhebungsvertrag verhandelt, ist dies für Ihren Arbeitgeber eine regelmäßige Übung. Diesen Nachteil sollten Sie durch einen spezialisierten Rechtsanwalt als Profi für Aufhebungsverträge ausgleichen, um ein faires Ergebnis zu erzielen.

Aufhebungsvertrag und Sperrzeit

Ohne qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt kann es leicht passieren, dass der Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt. Nach §159 Abs. 1 Satz 1 SGB III  wird ein Aufhebungsvertrag schnell in der Form interpretiert, dass der Arbeitnehmer den Wegfall seines Arbeitsplatzes selbst verschuldet und damit für bis zu zwölf Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. 

Außerdem ist bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses äußerste Vorsicht geboten, wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden und gleichzeitig eine Abfindung vereinbart ist. Dies kann ebenfalls zu Einschränkungen beim Arbeitslosengeld führen.

Es gibt verschiedene Wege eine Sperrzeit zu vermeiden. Eine Option ist, dass die Arbeitsagentur einen wichtigen Grund für einen Aufhebungsvertrag anerkennt. Dies könnte zum Beispiel sein, dass der Arbeitnehmer gemobbt oder sexuell belästigt wurde, eine sittenwidrige Bezahlung erhält oder die Arbeit gegen gesetzliche bzw. tarifrechtliche Regelungen verstößt. Auch eine angedrohte Kündigung nach mehreren Abmahnungen kann unter bestimmten Bedingungen als wichtiger Grund für die Zustimmung des Arbeitnehmers zu einem Aufhebungsvertrag anerkannt werden.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent über die Ausgestaltung des Aufhebungsvertrages, zur Vermeidung von Sperrzeiten. Rufen Sie in einer unserer Kanzleien in Rastatt oder Bühl an, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, um Nachteile zu vermeiden.

Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?

In der Regel ist man nach geltendem Recht an seine Unterschrift gebunden. Es müssen schon gravierende Gründe vorliegen, dass man einen einmal geschlossenen Vertrag wieder anfechten kann. Dazu zählen zum Beispiel eine Täuschung oder eine Drohung durch den Arbeitgeber. Da jedoch viele Aufhebungsverträge mit mehr oder weniger sanftem Druck vorgelegt werden und die Grenzen fließend sind, gibt es für einen erfahrenen Rechtsanwalt oft noch Möglichkeiten für die Nachverhandlung. Die meisten Arbeitgeber versuchen schon aus Imagegründen einen Prozess zu vermeiden, in welchem sie bezichtigt werden, einen Arbeitgeber zur Unterschrift genötigt zu haben. Vielfach ergeben sich dadurch für einen guten Rechtsanwalt Spielräume, den bereits geschlossenen Vertrag einvernehmlich nachzubessern.

 

Sollten Sie also bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, lohnt sich die Nachprüfung durch unsere Rechtsanwälte dennoch. In vielen Fällen können wir Ihre Situation durch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber nachträglich verbessern. Allein die Tatsache, dass ein Anwalt eingeschaltet wurde und der Arbeitgeber jetzt mit einem mindestens gleichwertigen Verhandlungspartner diskutieren muss, bewegt oft schon sehr viel.

Fairer Aufhebungsvertrag? Unsere Anwälte prüfen das für Sie!

Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag durch einen kompetenten Anwalt prüfen - Rechtsanwaltwalt Christopher Müller

Bei einem Aufhebungsvertrag geht es um viel Geld. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen qualifizierten Anwalt, um sicherzugehen, dass Sie ein faires Angebot erhalten. Wir sorgen dafür, dass Sie das Recht auf Ihren Arbeitsplatz nicht verschenken.

 

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