Fairer Aufhebungsvertrag? Rufen Sie uns an: Rastatt 07222-1598890
Rechtsanwalt Christopher Müller hat seit über zehn Jahren seinen Schwerpunkt im Arbeitsrecht. Er ist ein Profi in allen Aspekten von Aufhebungsverträgen und kennt die Tricks der meisten Arbeitgeber in Rastatt, Bühl und Umgebung. Rufen Sie uns an und lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag durch einen qualifizierten Anwalt prüfen. Es lohnt sich!
Rechtsanwalt Christopher Müller
Arbeitsrecht • Aufhebungsverträge
Kanzlei Christopher Müller und Kollegen
Rastatt 07222-1598890
Ein Aufhebungsvertrag dient dazu, das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich aufzulösen. Dabei verhandeln beide Parteien die Bedingungen, zu denen der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf den Arbeitsplatz aufgibt.
So schön wie es in der Definition klingt, ist es in den seltensten Fällen. Die Realität sieht oft so aus, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen will. Wenn er feststellt, dass die Kündigung entweder zu teuer oder unmöglich ist, kommt der Aufhebungsvertrag ins Spiel. Üblicherweise wird ein Aufhebungsvertrag nur dann angeboten, wenn der Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage befürchtet oder er für eine Abfindung eine hohe Summe bezahlen müsste.
Oft liegt das erste Angebot im Aufhebungsvertrag deutlich unter dem, was ein Arbeitgeber zu zahlen bereit ist, um einen Prozess zu vermeiden. Als Rechtsanwälte sehen wir leider, dass die Vorlage des Aufhebungsvertrages häufig auch noch mit (sanftem) Druck verbunden wird, sofort zu unterschreiben. Dies dient dazu, eine gründliche Beratung durch einen qualifizierten Anwalt und damit höhere Kosten für den Arbeitgeber zu vermeiden.
Arbeitnehmer in Deutschland sind es gewöhnt, dass sie einem umfassenden Schutz durch entsprechende Gesetzgebung unterliegen. Bei einem Aufhebungsvertrag verlassen Sie diese relativ sichere Zone und bewegen sich in freien Vertragsverhandlungen. Daher ist es unerlässlich, dass Sie sich gerade bei Aufhebungsverträgen durch einen qualifizierten Rechtsanwalt informieren lassen, um keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Grundsätzlich sollten Sie einen Aufhebungsvertrag auf keinen Fall sofort unterschreiben. Bei einer derart folgenschweren Vereinbarung ist sorgfältige Prüfung unbedingt anzuraten, am besten durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Nach unserer Erfahrung wird Ihr Arbeitgeber bzw. sein Rechtsanwalt in den nächsten Tagen noch gerne mit Ihnen über den Aufhebungsvertrag reden, auch wenn er dies im ersten Gespräch anders darstellt. Er hat Ihnen den Vertragsentwurf schließlich vorgelegt, weil er sich davon Vorteile verspricht.
Sollte jedoch nach Prüfung und Verhandlung kein Aufhebungsvertrag zustande kommen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Ein Abwicklungsvertrag regelt im Prinzip die gleichen Punkte, wie ein Aufhebungsvertrag. Der einzige Unterschied ist, dass er verhandelt wird, nachdem bereits die Kündigung ausgesprochen wurde. Er ist quasi die zweite Chance, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Während der Aufhebungsvertrag dem Arbeitgeber die Kündigung erspart, kann ein Abwicklungsvertrag eventuell die Kündigungsschutzklage verhindern.
Wichtig ist, dass die Verhandlungen bei einem Abwicklungsvertrag Sie nicht davon abhalten sollten, die Frist für die Kündigungsschutzklage zu versäumen. Oft versuchen Arbeitgeber durch eine Hinhaltetaktik, die drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage zu überbrücken. Wenn Ihnen das gelingt, ohne dass Sie Klage einreichen, haben Sie alle ihre Trümpfe aus der Hand gegeben. Dies ist ein weiterer wichtiger Grund, umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, sobald Sie eine Kündigung erhalten.
In Deutschland herrscht als Folge der Privatautonomie Vertragsfreiheit. Alle Punkte in einem Aufhebungsvertrag können daher zwischen den Parteien frei festgelegt werden, solange sie nicht sittenwidrig sind oder gegen ein Gesetz verstoßen.
Theoretisch kann man alle Arten von Leistungen und Gegenleistungen vereinbaren. Ein wesentlicher Punkt, der nicht fehlen darf, ist jedoch das Austrittsdatum. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet darauf hinzuweisen, dass sich der Arbeitnehmer unverzüglich arbeitslos melden muss. Diese Information wird üblicherweise auch in den Aufhebungsvertrag mit aufgenommen.
Daneben werden u. a. oft folgende Punkte in einem Aufhebungsvertrag durch die Rechtsanwälte vereinbart:
Bei allen oben genannten Punkten besteht ein erheblicher Spielraum. Ein erfahrener Rechtsanwalt, der regelmäßig Aufhebungsverträge vereinbart, kann Ihnen hier große Vorteile bieten. Während ein Arbeitnehmer in seinem Leben in der Regel höchstens ein- oder zweimal einen Aufhebungsvertrag verhandelt, ist dies für Ihren Arbeitgeber eine regelmäßige Übung. Diesen Nachteil sollten Sie durch einen spezialisierten Rechtsanwalt als Profi für Aufhebungsverträge ausgleichen, um ein faires Ergebnis zu erzielen.
Ohne qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt kann es leicht passieren, dass der Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt. Nach §159 Abs. 1 Satz 1 SGB III wird ein Aufhebungsvertrag schnell in der Form interpretiert, dass der Arbeitnehmer den Wegfall seines Arbeitsplatzes selbst verschuldet und damit für bis zu zwölf Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Außerdem ist bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses äußerste Vorsicht geboten, wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden und gleichzeitig eine Abfindung vereinbart ist. Dies kann ebenfalls zu Einschränkungen beim Arbeitslosengeld führen.
Es gibt verschiedene Wege eine Sperrzeit zu vermeiden. Eine Option ist, dass die Arbeitsagentur einen wichtigen Grund für einen Aufhebungsvertrag anerkennt. Dies könnte zum Beispiel sein, dass der Arbeitnehmer gemobbt oder sexuell belästigt wurde, eine sittenwidrige Bezahlung erhält oder die Arbeit gegen gesetzliche bzw. tarifrechtliche Regelungen verstößt. Auch eine angedrohte Kündigung nach mehreren Abmahnungen kann unter bestimmten Bedingungen als wichtiger Grund für die Zustimmung des Arbeitnehmers zu einem Aufhebungsvertrag anerkannt werden.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent über die Ausgestaltung des Aufhebungsvertrages, zur Vermeidung von Sperrzeiten. Rufen Sie in einer unserer Kanzleien in Rastatt oder Bühl an, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, um Nachteile zu vermeiden.
In der Regel ist man nach geltendem Recht an seine Unterschrift gebunden. Es müssen schon gravierende Gründe vorliegen, dass man einen einmal geschlossenen Vertrag wieder anfechten kann. Dazu zählen zum Beispiel eine Täuschung oder eine Drohung durch den Arbeitgeber. Da jedoch viele Aufhebungsverträge mit mehr oder weniger sanftem Druck vorgelegt werden und die Grenzen fließend sind, gibt es für einen erfahrenen Rechtsanwalt oft noch Möglichkeiten für die Nachverhandlung. Die meisten Arbeitgeber versuchen schon aus Imagegründen einen Prozess zu vermeiden, in welchem sie bezichtigt werden, einen Arbeitgeber zur Unterschrift genötigt zu haben. Vielfach ergeben sich dadurch für einen guten Rechtsanwalt Spielräume, den bereits geschlossenen Vertrag einvernehmlich nachzubessern.
Sollten Sie also bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, lohnt sich die Nachprüfung durch unsere Rechtsanwälte dennoch. In vielen Fällen können wir Ihre Situation durch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber nachträglich verbessern. Allein die Tatsache, dass ein Anwalt eingeschaltet wurde und der Arbeitgeber jetzt mit einem mindestens gleichwertigen Verhandlungspartner diskutieren muss, bewegt oft schon sehr viel.
Bei einem Aufhebungsvertrag geht es um viel Geld. Sprechen Sie unsere einen qualifizierten Anwalt, um sicherzugehen, dass Sie ein faires Angebot erhalten. Wir sorgen dafür, dass Sie das Recht auf Ihren Arbeitsplatz nicht verschenken.
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