Scheidung? Rechtsanwalt für Familienrecht in Rastatt und Bühl berät Sie kompetent.

Scheidung? Wir helfen Ihnen sofort!  Rastatt 07222-1598890

Rechtsanwälte für Scheidung und Trennung

Wir setzen uns als Anwälte mit Erfahrung und Gespür für eine friedliche Trennung ein. Wenn nötig vertreten wir Sie streitbar vor Gericht.


Eine Scheidung ist immer mit emotionalen Schwierigkeiten und persönlichem Stress verbunden. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen im rechtlichen Bereich Sicherheit zu geben, Ihre Rechte aufzuzeigen und mögliche Optionen vorzuschlagen. Wir stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt werden, damit Sie sich ganz auf Ihre persönliche Zukunft konzentrieren können. In unserer Kanzlei erwarten Sie vertrauensvoller Rat und konkrete Hilfe, basierend auf über 10 Jahren Erfahrung im Scheidungsrecht. Unsere Anwälte garantieren Ihnen eine kompetente, vertrauliche und auf Ihre Belange zugeschnittene Beratung.

Scheidungsanwalt Christopher Müller in Rastatt und Bühl

Rechtsanwalt Christopher Müller - Schwerpunkt Familienrecht und Scheidung in Rastatt und Bühl
Christopher Müller - Rechtsanwalt Familienrecht
  • Schnelle und unkomplizierte Durchführung der Scheidung
  • Ausführliche Information über alle notwendigen Schritte
  • Analyse möglicher Probleme und wie man sie vermeidet
  • Sie erhalten vorab einen guten Überblick über die Kosten
  • Nach Möglichkeit organisieren wir eine einvernehmliche Lösung
  • Bei Bedarf setzen wir uns engagiert vor Gericht für Sie ein 

Rechtsanwalt Christopher Müller - Familienrecht

 Scheidung und Trennung

Rastatt 07222-1598890


Kostenlose Ersteinschätzung - unverbindlich und ohne Risiko

 

Wir lassen Sie nicht im Unklaren:

  • Lohnt es sich, einen eigenen Anwalt einzuschalten?
  • Wie ist der Ablauf und welche Fragen müssen geklärt werden?
  • Wie lange dauert die Scheidung voraussichtlich?
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  • Was sind konkret die nächsten Schritte?

Diese für Sie wichtigen Fragen klären unsere Rechtsanwälte vorab in einer kostenlosen Ersteinschätzung ohne Kostenrisiko! Vergleichen Sie dieses Angebot.


Anwaltspflicht bei Scheidungen?

Nach dem geltenden deutschen Eherecht ist eine Scheidung nur dann rechtsgültig, wenn sie durch das zuständige Familiengericht ausgesprochen wird. Wer sich scheiden lassen möchte, muss dementsprechend einen Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen. Einreichen kann den Scheidungsantrag jedoch nur ein Scheidungsanwalt. Der Antragsteller ist daher gut damit beraten, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt für Familienrecht einzuschalten.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Hier ein kurzer Überblick über den formalen Ablauf einer Scheidung:

  • Ein Ehepartner beauftragt einen Rechtsanwalt für Familienrecht mit der Scheidung.
  • Dieser Anwalt reicht einen Scheidungsantrag bei Gericht ein. Die Gerichtskosten müssen vom Antragsteller vorausbezahlt werden. Am Ende des Verfahrens erhält er jedoch die Hälfte vom Antragsgegner zurück.
  • Sobald die Gerichtskosten beglichen sind, schickt das Gericht den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten.
  • Gleichzeitig erhalten beide Ehegatten einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich, der die Rentenansprüche regelt.
  • In Vorbereitung des Gerichtstermins sollten sich die Eheleute über die sogenannten "Scheidungsfolgesachen" (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht etc.) einigen.
  • Anschließend wird ein Scheidungstermin vom Gericht angesetzt, an dem beide Ehegatten vom Gericht angehört werden. Während das Verfahren bis zu diesem Termin eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann, dauert der eigentliche Gerichtstermin oft nur einige Minuten. 
  • Der Scheidungsbeschluss am Ende des Gerichtstermins stellt die Scheidung der Ehe fest. 

Während die Übersicht ein relativ einfaches und zügiges Verfahren verspricht, sieht die Realität leider oft anders aus. Entscheidend für eine möglichst problemfreie Scheidung, ist eine Einigung der Eheleute in den wesentlichen Scheidungsfolgesachen, wie z. B. Unterhalt. Wenn es gelingt, hier Emotionen möglichst gering zu halten, kann eine Scheidung tatsächlich relativ schmerzfrei und kostengünstig ablaufen.

Deshalb sehen wir in der Findung von einvernehmlichen Lösungen einen wesentlichen Bestandteil unserer Arbeit. 

Keine Scheidung ohne ein Scheitern der Ehe

Unabhängig davon, was Ihr persönlicher Grund sein mag, sich scheiden zu lassen, das Gesetz erkennt lediglich das "Scheitern der Ehe" als Scheidungsgrund an. Nach §1565 BGB bedeutet dies, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr vorhanden ist und auch keine Aussicht auf eine Wiederherstellung besteht. Das Scheitern einer Ehe ist schwierig zu beweisen und ein Aufrollen aller Details, die dazu geführt haben, soll den Beteiligten erspart bleiben. Daher reicht dem Gesetz die sogenannte "unwiderlegbare Vermutung" über das Ende der Ehe. Diese Vermutung ist dann gegeben, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben und beide in die Scheidung einwilligen. Sollte einer der beiden Beteiligten der Scheidung nicht zustimmen, kann die Ehe erst nach drei Jahren rechtlich aufgelöst werden. Dann spielt es allerdings keine Rolle mehr, ob einer der Ehegatten dem Antrag widerspricht.

Das Trennungsjahr - Voraussetzung für den Scheidungsantrag

Trennungsjahr bei Scheidung - Rechtsanwälte für Familienrecht in Rastatt und Bühl
Trennung von "Tisch und Bett"

Trennung "Wichtig für den Scheidungsantrag ist daher das Trennungsjahr. Dieses bildet eine der Voraussetzungen für die Zulassung des Scheidungsantrags. Damit dem Scheidungsantrag stattgegeben wird, müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben. Hiermit ist gemeint, dass eine offizielle Trennung erfolgt sein muss. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar innerhalb der eigenen Wohnung vollzogen werden. Eine räumliche Trennung ist nicht unbedingt notwendig. Man spricht von der Trennung von „Tisch und Bett“.

 

Für den Vollzug der Trennung müssen jedoch mehrere Punkte beachtet werden. Dazu gehört z.B., dass die Räume und der Hausrat aufgeteilt werden. Da Fehler beim Trennungsjahr die Scheidung sehr langfristig verzögern können, empfiehlt sich eine individuelle juristische Beratung durch den Scheidungsanwalt. Neben den geltenden Regulierungen ist hier insbesondere auch der Einzelfall wichtig. Es ist daher ratsam, besonders frühzeitig einen Anwalt mit Schwerpunkt im Familienrecht einzuschalten.

Was passiert bei Härtefällen?

Es existieren eine ganze Anzahl von Situationen, in denen einem der Ehepartner eine Fortführung der Ehe nicht zuzumuten ist und eine Scheidung auch vor Ablauf einer Trennungszeit durchgeführt werden kann. Allerdings stellt das Gericht an einen Härtefall besonders hohe Anforderungen und das Problem muss im Streitfall auch bewiesen werden.

Beispiele dafür sind:

  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch, mit Ablehnung einer Therapie oder Rückfällen
  • Untreue in besonders verletzenden Umständen
  • Gewalt oder Straftaten gegen den Partner in fortgesetzter Form
  • Schwere psychische Erkrankung, die vor der Ehe nicht bestand
  • Fortgesetzte, schwere Beleidigungen des Ehepartners in Gegenwart der Kinder
  • Prostitution

Im Gegensatz dazu zählen z. B. ständiger Streit, besondere Eifersucht oder schlechte Haushaltsführung nicht als Gründe für einen Härtefall.

 

Eine Härtefallentscheidung ist tatsächlich nur in besonderen Ausnahmefällen erreichbar. Jeder Antragsteller sollte sich überlegen, ob eine reine Trennung bis zur Scheidung nach einem Jahr nicht ausreicht, um das Problem zu beseitigen.

Zu bedenken ist auch, dass mit einer Härtefallregelung im Vergleich zu einer einvernehmlichen Scheidung nach einem Jahr, häufig kaum Zeit gespart wird. Gründe dafür können die u. U. langwierige Beweisaufnahme oder auch der Versorgungsausgleich sein. Das Einholen und die Bearbeitung der benötigten Unterlagen für den Versorgungsausgleich dauert oft mehrere Monate.

 

Sollten Sie dennoch zu dem Schluss kommen, dass in Ihrer Situation eine Härtefallregelung notwendig ist, unterstützen Sie unsere Anwälte in Bühl oder Rastatt engagiert dabei, den Härtegrund darzulegen und zu beweisen. Auch bei einem Härtefall besteht die gesetzliche Pflicht einen Rechtsanwalt für die Scheidung einzuschalten. Gerade in diesen Streitfällen empfiehlt sich die Wahl eines erfahrenen Anwalts mit Schwerpunkt Familienrecht, da die Kosten bei Abweisung des Antrags erheblich sind.


Kostenlose Ersteinschätzung

Rechtsanwalt • Scheidung und Familienrecht

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Was muss noch geregelt werden?

Scheidung - Rechtsanwalt für Familienrecht, Rastatt,  Bühl,  Gaggenau und Baden-Baden
Alles gut vorbereitet?

Die Zeit der Trennung sollte das getrennte Ehepaar dazu nutzen, um mit dem Familienrechtsanwalt gemeinsam eine Einigung über die sogenannten Trennungsfolgesachen zu erzielen. Dazu gehören:

  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögen, Wohnung und Hausrat

Wenn diese Punkte vorab geklärt werden, genügt eine entsprechende Angabe im Scheidungsantrag und die Scheidung kann zügig durchgeführt werden. Ein Richter wird die genannten Folgesachen nur dann aufgreifen, wenn die Beteiligten sich nicht einigen konnten. Am besten wird die getroffene Vereinbarung bei Gericht zu Protokoll gegeben. 

Sorgerecht und gesetzlicher Versorgungsausgleich

Wer eine Trennung des Sorgerechts für gemeinsame minderjährige Kinder erzielen möchte, muss dafür einen eigenständigen Antrag stellen. Wird auf den Antrag verzichtet, findet keine Änderung bezüglich des Sorgerechts statt. Dieses verbleibt dann gemeinsam bei den Eltern. Ebenfalls muss ein zusätzlicher Antrag gestellt werden, soll der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden. Diese Regelung muss in einem rechtskräftigen Ehevertrag festgesetzt oder notariell beglaubigt werden. Wird der Antrag nicht gestellt, wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren zwingend durch das Familiengericht durchgeführt. 

 

Alles Wichtige zum Sorgerecht finden Sie hier: Sorgerecht - alles was Sie wissen sollten

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Wie so oft, ist leider auch hier zu sagen: Es kommt darauf an. Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt für beide Partner kann im Idealfall kurz nach Ablauf des Trennungsjahres erledigt sein. Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner nicht einig sind, kann die Scheidung im schlechtesten Fall über drei Jahre dauern. Ausnahmen stellen lediglich die Härtefall-Scheidungen dar, bei welchen das Trennungsjahr nicht abgewartet werden muss.

 

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, gibt einige Möglichkeiten das Verfahren zu beschleunigen:

  • Für den Fall, dass beide Eheleute auf den Versorgungsausgleich verzichten, lässt sich viel Zeit sparen. Die Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung und evtl. anderen Versicherern dauern oft mehrere Monate. Unter bestimmten Umständen kann der Versorgungsausgleich bei Einigkeit ausgeschlossen oder vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden. 
  • Wenn Sie einen Versorgungsausgleich vornehmen, fordern Sie die entsprechenden Unterlagen bei den Versicherungsträgern (gesetzliche oder private Rentenversicherung, betriebliche Rentenversicherung, Riesterrente) so früh wie möglich an. Die Kontenklärung ist zeitlich normalerweise das Hauptproblem.
  • Überweisen Sie den Gerichtskostenvorschuss rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Nehmen Sie sich gemeinsam nur einen Anwalt, beschleunigt dies das Verfahren üblicherweise ebenfalls.
  • Der Scheidungsantrag kann durch einen Rechtsanwalt 2 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Als Ihre Anwälte sorgen wir für diese frühzeitige Einreichung. Damit kann die Scheidung im Idealfall bereits kurz nach Ende des Trennungsjahres erledigt sein. 

Was kostet eine Scheidung?

Scheidungskosten? Wir helfen Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung! Scheidungsanwälte in Rastatt und Bühl
Scheidungskosten - wir zeigen Ihnen die Kosten auf

Die Kosten einer Scheidung hängen von vielen verschiedenen Faktoren, wie Einkommen und Vermögen ab. Daneben werden oft noch Unterhalt oder Sorgerecht geregelt, was ebenfalls Kosten verursacht. Auch die Frage ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt und damit nur ein Rechtsanwalt bezahlt wird, spielt eine erhebliche Rolle. Wir bieten Ihnen an, die Kosten im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung so gut wie möglich zu erfassen. Damit haben Sie einen ersten Überblick, mit welchem Betrag Sie rechnen müssen, bevor Sie in das Verfahren gehen. Daneben gibt es im Internet verschiedene Scheidungskostenrechner, die ebenfalls einen ersten Anhaltspunkt bieten können. Wir empfehlen z. B. den Kostenrechner des deutschen Anwaltvereins für Scheidungen.

Gute Beratung im Familienrecht

Sobald die Entscheidung zur gesetzlichen Ehescheidung feststeht, sollte ein Anwalt konsultiert werden. Wer sich frühzeitig durch einen Spezialisten für Familienrecht beraten lässt, vermeidet im Vorfeld Fehler, die die Scheidungsdauer beeinträchtigen können. Taktisch befindet sich derjenige, der frühzeitig juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt sucht, klar im Vorteil. Der Scheidungsanwalt oder die Scheidungsanwältin kann den Antragsteller auf diese Weise möglichst produktiv durch die einzelnen Phasen des Scheidungsverfahren geleiten. Gerade die Überprüfung der Trennungs- und Scheidungsfolgesachen ist von hoher Bedeutung für den Scheidungsprozess.

 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät Sie gerne zum Scheidungsverfahren, den Scheidungskosten und allen Punkten, die in der Rechtssache – sowohl finanziell auch emotional - für Sie wichtig sind. Dabei sind wir stets darum bemüht, eine optimale und preiswerte Lösung für Sie zu finden.


Erfahrene Rechtsanwälte für Familienrecht und Scheidung

Rechtsanwälte in Rastatt und Bühl - Bei allen Fragen zum Familienrecht: rufen Sie uns einfach an.

Ob Scheidung, Trennung, Sorgerecht oder Unterhaltsfragen - bei uns können Sie sich auf professionellen Rat zur richtigen Vorgehensweise verlassen. Unsere Anwälte vertreten Sie kompetent vor dem Familiengericht in Rastatt sowie in Baden-Baden, Bühl, Gaggenau und Umgebung. Wir stellen dabei sicher, dass Ihnen keine Nachteile entstehen.

 

Rufen Sie uns an!

Kanzlei Christopher Müller & Kollegen

Schwerpunkt Familienrecht und Scheidung

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Hier finden Sie uns in Rastatt

Hier finden Sie uns im Bühlertal

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Wichtige Adressen und Kontakte zum Thema Scheidung in Rastatt und Bühl


Scheidung Rastatt

Scheidung Bühl



Landratsamt Rastatt

Landratsamt Rastatt bietet Informationen zur Scheidung

Informationen des Landratsamtes Rastatt zum Thema Scheidung finden Sie hier:


Familiengericht Rastatt

Das Familiengericht in Rastatt befindet sich im Schloss

Zuständig für Scheidungen in Rastatt ist das Familiengericht im Rastatter Schloss:

 

Herrenstraße 18

76437 Rastatt 

Tel.: 07222/978-0

Fax.: 07222/978- 423

E-Mail: poststelle@agrastatt.justiz.bwl.de 

 

Auch das Familiengericht Rastatt stellt ausführliche Informationen zu Scheidung und verwandten Themen auf seiner Internetseite zur Verfügung:

Familiensachen - Amtsgericht Rastatt


Frauen- und Kinderschutzhaus

Frauen- und Kinderschutzhaus in Rastatt

Das Frauen- und Kinderschutzhaus in Rastatt bietet Betroffenen Schutz vor körperlicher oder seelischer Gewalt.

 

Telefon: 07222 / 77 41 40 

E-Mail: info@frauenhaus-baden-baden-rastatt.de


Jugendamt Rastatt

Jugendamt Rastatt hilft bei Scheidungen

Am Schlossplatz 5

76437 Rastatt

E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de

Tel. (07222) 381-2251

Fax. (07222) 381-2299

Das Jugendamt Rastatt hat eine Informationsbroschüre für getrennte Eltern erstellt:


Trennungs- und Scheidungskindergruppe Rastatt

Trennungs- und Scheidungskindergruppe in Rastatt

Landratsamt Rastatt

Psychologische Beratungsstelle

Am Schlossplatz 5

76437 Rastatt 

Erdgeschoss, Zimmer B 0.04 


Standesamt Rastatt

Namensänderung auf dem Standesamt in Rastatt

Falls eine Namensänderung nach der Scheidung gewünscht ist, kann diese beim Standesamt beantragt werden:

 

Herrenstraße 15 (Rathaus Herrenstraße)

76437 Rastatt

Tel. 0 72 22 / 972-7100

Fax 0 72 22 / 972-7199

E-Mail: standesamt@rastatt.de


Sozialamt Rastatt

Am Schlossplatz 5

76437 Rastatt

E-Mail: amt21@landkreis-rastatt.de

Telefon: 07222 381-2100

Fax: 07222 381-2199


Bürgerservice Stadt Bühl

Der Bürgerservice der Stadt Bühl hat eine eigene Informationsseite zum Thema Scheidung erstellt. Die Website finden Sie hier:



Familiengericht Bühl

Amtsgericht Bühl - als Familiengericht zuständig für Scheidungen

Das Amtsgericht in Bühl ist als Familiengericht auch für Scheidungen, Unterhalt, Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht zuständig.

 

Hauptstr. 94

77815 Bühl

Telefon: 07223/80859-10

Fax: 07223/80859-34

E-Mail: Poststelle@agbuehl.justiz.bwl.de

www.amtsgericht-buehl.de


Frauenhäuser im Raum Bühl

Frauenhaus Ortenau hilft bei Scheidung

Notwohnung des Vereins Frauen helfen Frauen und Mädchen e.V. 

Telefon: 07222-37 722

E-Mail: -

Internet: -

76437 Rastatt

 

Frauenhaus Ortenau-Offenburg 

Telefon: 0781-34 311

E-Mail: info@frauenhaus-ortenau.de

www.frauenhaus-ortenau.de

77604 Offenburg


Psychologische Beratungsstelle Bühl

Psychologische Beratungsstelle Bühl bei Scheidung

Robert-Koch-Straße 8

77815 Bühl

Telefon: 07223 9814-2254

Fax: 07223 9814-2295

E-Mail: pb.buehl@landkreis-rastatt.de


Standesamt Bühl

Hier können Sie nach einer Scheidung in Bühl Ihren Namen ändern lassen.

 

Hauptstraße 41

77815 Bühl

Telefon: 07223/935-581

Fax: 07223/935-582

www.buehl.de


Sozialamt Bühl

Sozialamt in Bühl - Hilfe bei Scheidungen
  • Wohngeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Unterhaltsvorschuss für Kleinkinder
  • Sozialhilfe, Hartz IV (Arbeitslosengeld II)
  • Arbeitslosengeld I
  • Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld

Hauptstraße 47

77815 Bühl

 

Telefon: 07223 935535

Fax: 07223 9 35207

E-Mail: stadt@buehl.de

 

Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr



Information des Justizministeriums Baden-Württemberg

Download
Trennung, Scheidung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft - Rechtliche Hinweise
Das Justizministerium Baden-Württemberg hat eine ausführliche Broschüre über Scheidung, Rechtsfolgen und das Verfahren vor dem Familiengericht herausgegeben. Hier finden Sie auch Informationen zu Ehen mit Auslandsbezug.
Trennung-Scheidung.pdf
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Christopher Müller & Kollegen 

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rastatt  

Lortzingstr. 7

76437 Rastatt

Tel. 07222-1598890

Bühlertal

Hauptstraße 38

77830 Bühlertal

Tel. 07223-8303008

Rechberghausen

Faurndauer Straße 6

73098 Rechberghausen

Tel. 07161-958810


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