Versetzung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers? Kanzlei Christopher Müller & Kollegen in Rastatt und Bühl

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Versetzung – nicht alles ist erlaubt

Auch wenn Unternehmen bei der Versetzung von Mitarbeitern Freiheiten haben, müssen viele Spielregeln eingehalten werden. Häufig gehen Arbeitgeber zu weit, mit der Folge, dass die Versetzung rückgängig gemacht werden muss und ein Schadenersatz fällig wird. Dies gilt allerdings nur, wenn der Mitarbeiter sich mit einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht gegen die Versetzung wehrt!

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Versetzungen im Arbeitsrecht – Kanzlei Christopher Müller und Kollegen in Rastatt und Bühl
Rechtsanwalt Christopher Müller

Rechtsanwalt Christopher Müller und sein Team sind seit über zehn Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert. In den Kanzleien in Rastatt und Bühl erhalten Sie eine kompetente Beratung zum Thema Versetzung im Arbeitsrecht. Rufen Sie an und testen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

 

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Arbeitsrecht • Versetzungen

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Das können wir für Sie tun

  • Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kompetent zum Thema Versetzung
  • Sie erhalten eine professionelle Prüfung der Versetzung auf Rechtmäßigkeit
  • Bei unrechtmäßiger Versetzung sorgen wir für Rückholung und Schadenersatz
  • Wir übernehmen den Schriftverkehr und die Verhandlung durch unsere erfahrenen Anwälte
  • Sie erhalten einen kompletten Überblick über den Ablauf und eventuell entstehende Kosten
  • Sie erfahren von unseren Anwälten, was genau die nächsten Schritte sind 

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 Arbeitsrecht und Versetzungen

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Was ist eine Versetzung?

Unter einer Versetzung verstehen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht nicht nur die Zuweisung eines neuen Arbeitsortes, der oft weiter entfernt liegt. Auch die Übertragung neuer Aufgaben, die sich deutlich von den bisherigen unterscheiden oder die Eingruppierung in eine neue Abteilung ist eine Versetzung. 

 

Ein wichtiges Kennzeichen der Versetzung ist, dass sie für einen längeren Zeitraum ausgesprochen wird. Wenn die Veränderung z. B. nur für wenige Tage vorgenommen wird, handelt es sich arbeitsrechtlich nicht um eine Versetzung. Das Betriebsverfassungsgesetz  (Be­trVG § 95 Abs.3) spricht in diesem Zusammenhang von einem Zeitraum, der einen Monat übersteigt.

Wann darf der Arbeitgeber eine Versetzung aussprechen?

Für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der Arbeitgeber muss die Grenzen seines Weisungsrechts beachten
  • sofern es einen Betriebsrat gibt, muss dieser vorab beteiligt werden

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber berechtigt, dem Mitarbeiter Weisungen zu erteilen. Dazu gehört z. B. auch die Zuweisung eines neuen Arbeitsortes. Wie weit er dabei gehen kann, ergibt sich unter anderem aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder auch dem Tarifvertrag. Wenn keine schriftlichen Regelungen existieren, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach sogenanntem "billigem Ermessen" versetzen. Dies bedeutet aber keineswegs, dass jede Versetzung zulässig ist.

Was steht im Arbeitsvertrag?

Versetzung? Was sagt der Arbeitsvertrag? Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Rastatt und Bühl
Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag?

Viele Arbeitsverträge enthalten eine Versetzungsklausel. Darin ist festgelegt, dass der Arbeitgeber den Ort, die Zeit den Umfang oder auch den Inhalt der Arbeit nachträglich ändern kann. Da dies einen erheblichen Nachteil für den Arbeitnehmer darstellt, hat der Gesetzgeber strenge Regelungen für derartige Klauseln eingeführt. So muss eine derartige Klausel im Arbeitsvertrag zum Beispiel deutlich hervorgehoben sein. Andernfalls ist sie für den Arbeitnehmer überraschend und damit unwirksam.

Auch indirekt kann sich aus dem Arbeitsvertrag eine Versetzung in eine andere Stadt verbieten. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel als "Verkaufsleiter Rastatt" eingestellt wird und der Arbeitsvertrag keine weiteren Versetzungsklauseln enthält, wäre eine Versetzung in eine andere Stadt für das Unternehmen nur schwer möglich.

 

Versetzungsklauseln dürfen nur die Möglichkeit enthalten, in etwa gleichwertige Arbeiten zu übertragen. Klauseln, die dem Arbeitgeber erlauben, dem Mitarbeiter einen geringwertigen Arbeitsplatz zuzuweisen oder das Gehalt zu kürzen, sind in der Regel unwirksam.

 

Tipp vom Rechtsanwalt: Bevor Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Versetzungsklausel unterschreiben, lesen Sie den untenstehenden Abschnitt zur „kalten Kündigung“ und lassen Sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten!

Was versteht man unter "billigem Ermessen"?

Das sogenannte billige Ermessen ist in der Gewerbeordnung definiert (§ 106 GewO). Daraus ergibt sich der Rahmen, innerhalb dessen der Arbeitgeber eine Versetzung anordnen darf. Wesentlich ist dabei, dass Unternehmen bei jeder Versetzung auch die Interessen des Arbeitnehmers in angemessener Weise berücksichtigen. Wenn dies nicht geschieht, gilt eine Versetzung als „unbillig“ und damit rechtswidrig.

Daraus ergibt sich, dass eine Versetzung immer im Einzelfall geprüft werden muss. Dabei werden z. B. folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:

  • Vorteile und Nachteile für beide Parteien
  • die Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Einkommen und Vermögen des Arbeitnehmers
  • familiäre und soziale Situation des Mitarbeiters

Wenn der Versetzung eine unternehmerische Entscheidung zugrunde liegt, wird diese vom Gericht besonders berücksichtigt. Die Richter werden die unternehmerischen Gesichtspunkte nur im Extremfall überprüfen. Allerdings wird sich das Gericht durchaus mit der Frage befassen, ob das genannte Ziel nicht auch auf anderem Wege, als mit einer Versetzung zu erreichen ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Versetzung deutliche Nachteile für den Mitarbeiter mit sich bringt. Hier kommt es regelmäßig vor, dass Unternehmen aufgrund einer richterlichen Entscheidung zu einer anderen Vorgehensweise gezwungen werden.


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Darf ich eine Versetzung verweigern?

Arbeitnehmern steht unter bestimmten Umständen ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Theoretisch kann daher ein Mitarbeiter, der mit seiner Versetzung nicht einverstanden ist, die neue Arbeitsstelle ablehnen, bzw. einfach nicht antreten. Allerdings birgt dieser Schritt die Gefahr, dass die Leistung zu Unrecht verweigert wurde. In diesem Fall droht dem Arbeitnehmer unter Umständen sogar die Kündigung. Als Anwälte empfehlen wir daher, von dem Leistungsverweigerungsrecht nicht sofort Gebrauch zu machen. Gerade bei einem so riskanten Vorgehen, lohnt sich die Rücksprache mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Statt die Versetzung sofort abzulehnen, raten wir zu folgendem Vorgehen:

  1. Lassen Sie sich die Details der geplanten Versetzung von Ihrem Vorgesetzten genau erklären
  2. Machen Sie sich schriftliche Notizen über Einsatzort, Dauer, Aufgabenstellung, Vergütung und Sonderleistungen
  3. Unterschreiben Sie auf keinen Fall etwas sofort
  4. Lassen Sie sich nicht durch eventuelle Drohungen oder Versprechungen beeinflussen
  5. Nehmen Sie sich eine Bedenkzeit von mindestens einigen Tagen
  6. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und fragen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht

Falls die Rechtmäßigkeit Ihrer Versetzung aus zeitlichen Gründen nicht rechtzeitig geklärt werden kann, empfehlen wir Ihnen als Anwälte, die neue Arbeitsstelle unter Vorbehalt zu akzeptieren. Sollte sich nach Prüfung herausstellen, dass die Versetzung unbillig, bzw. nicht rechtmäßig ist, können Sie Rückversetzung fordern und durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Schadenersatz geltend machen.

 

Tipp vom Rechtsanwalt: Unterschreiben Sie auch nicht vorschnell einen Aufhebungsvertrag, den der Arbeitgeber vielleicht als Alternative schon bereitliegen hat. Auch wenn der Chef hier -eine auf den ersten Blick- interessante Abfindung verspricht. Es lauern viele Fallstricke und meistens lässt sich noch ein wesentlich besseres Ergebnis verhandeln, als das erste Angebot.

Wie urteilen die Gerichte?

Versetzung unbillig? Christopher Müller Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Versetzungen in Rastatt und Bühl
Eine "unbillige" Versetzung ist rechtswidrig

In der Vergangenheit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Meinung vertreten, dass Arbeitnehmer auch einer vermutlich unwilligen Versetzung nachkommen müssen, bis das Gericht über die Rechtmäßigkeit entschieden hat. Der fünfte Senat des BAG hatte 2012 eine entsprechende Entscheidung veröffentlicht. Dieses Urteil wurde besonders deshalb heftig kritisiert, da damit auch offensichtlich unrechtmäßige Versetzungen bis zur Gerichtsentscheidung eine Legitimation erhielten. Im Oktober 2017 hat der zehnte Senat des BAG eine gegenteilige Entscheidung getroffen. Seitdem müssen Arbeitnehmer einer offensichtlich unbilligen Forderung des Arbeitgebers nicht mehr nachkommen.

 

Wie oben bereits geschrieben, sollten Arbeitnehmer dies aber keineswegs als Freibrief verstehen. Auch wenn Ihnen aus Ihrer persönlichen Sicht eine Versetzung unbillig erscheint, heißt dies nicht, dass die Gerichte dies genauso sehen. Als Anwälte empfehlen wir Ihnen, außer in extremen Fällen, trotzdem die Annahme unter Vorbehalt und die gleichzeitige Einreichung einer Klage durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Mit dieser Strategie laufen Sie nicht Gefahr eine Abmahnung oder sogar Kündigung zu provozieren und können trotzdem Ihre Rechte durchsetzen.

Wie kann mir der Betriebsrat helfen?

Versetzung zulässig? Rücksprache mit dem Betriebsrat lohnt!
Wenden Sie sich an den Betriebsrat oder einen Anwalt

Wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist und mehr als 20 Wahlberechtigte in der Firma arbeiten, muss dieser ihrer Versetzung zustimmen (§ 99 Abs. 1 BetrVG). Das Betriebsverfassungsgesetz listet in diesem Paragrafen sechs mögliche Gründe auf, nach denen der Betriebsrat die Zustimmung zur Versetzung verweigern kann. Dies muss innerhalb einer Woche nach der Information durch den Arbeitgeber geschehen. Wenn der Betriebsrat sich innerhalb dieser Zeit nicht äußert, gilt die Zustimmung zur Versetzung als erteilt. Bei Ablehnung hat der Arbeitgeber nur noch die Möglichkeit, die Versetzung durch das Arbeitsgericht einzuklagen.

 

Wenn Sie mit einer Versetzung nicht einverstanden sind und ein Betriebsrat in Ihrem Unternehmen vorhanden ist, lohnt es sich durchaus sich dorthin zu wenden. Häufig nehmen Arbeitgeber die Einwendungen eines aktiven Betriebsrats an und verzichten auf eine Versetzung. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, schalten Sie einen guten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ein.

Versetzung als „kalte Kündigung“?

Ein Arbeitsvertrag mit weit gefasster (und zulässiger) Versetzungsklausel bietet für Arbeitnehmer eine erhebliche Gefahr. Bei manchen Unternehmen kommt nicht nur unter Rechtsanwälten der Verdacht auf, dass sie Versetzungen gezielt nutzen um unliebsame Arbeitnehmer loszuwerden. Ein Mitarbeiter, der mehrfach in entfernte Städte versetzt wurde, wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach von selbst eine neue Anstellung suchen. Sie sollten sich daher als Arbeitnehmer gut überlegen, bevor Sie einen Arbeitsvertrag mit entsprechender Klausel unterschreiben. Selbst wenn Reisekosten etc. übernommen werden, ist häufige Versetzung eine erhebliche Belastung. Unternehmen sind sich dessen bewusst.

 

Insbesondere da Kündigungen in Deutschland sehr schwierig sind, eröffnet die Versetzung oft eine Hintertür, die für die Firma zum gleichen Ergebnis führt. Die Versetzungsklausel kann daher u. U. den Kündigungsschutz aushebeln. Zudem verschließt dieser Weg dem Mitarbeiter die Möglichkeit, über eine Abfindung zu verhandeln.

Oft wird die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag mit dem Hinweis auf Kostenübernahme der Versetzung „schöngefärbt“. Als Arbeitnehmer haben Sie davon allerdings keinen echten Vorteil. Da normalerweise nur Kosten erstattet werden, die tatsächlich angefallen sind, handelt es sich nicht um eine Gehaltserhöhung als Kompensation für den Verlust des Heimatortes.

Tipp vom Rechtsanwalt: Lassen Sie sich vor einer Versetzung auf jeden Fall ein Arbeitszeugnis ausstellen. Bei einer gravierenden Änderung Ihrer Arbeitsbedingung steht Ihnen ein Zwischenzeugnis zu.


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Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie kompetent zu allen Fragen im Arbeitsrecht und insbesondere zum Thema Versetzung. Sie erhalten einen genauen Überblick was in Ihrem Fall erlaubt ist und worauf Sie achten müssen. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte – ohne jede Verpflichtung oder Kostenrisiko. Rufen Sie uns an.

 

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