Anwalt bei Mobbing in Rastatt und Bühl - Rechtsanwalt Christopher Müller

Mobbing? Nicht mit uns! Rastatt 07222-1598890

Mobbing - lassen Sie sich nichts gefallen!

Unter Mobbing versteht man im Arbeitsrecht die regelmäßige und systematische Schikane von Mitarbeitern oder Kollegen. Mobbing muss man klar abgrenzen von gelegentlichen Meinungsverschiedenheiten oder unregelmäßigem Streit, der auch im Betrieb immer wieder vorkommen kann.

 

Die entscheidenden Kriterien für Mobbing sind die ständige Wiederholung der Schikane bzw. die fortgesetzte Verletzung des anderen Menschen. Es handelt sich um einen dauerhaften Prozess im Gegensatz zu kurzfristigen oder vereinzelt auftretenden verbalen Handlungen. Das Mobbing muss dabei nicht unbedingt eine aktive Handlung sein. Auch systematisches Ignorieren oder Ausgrenzen einer Person mit dem Ziel, sie sozial zu isolieren, stellt eine Form von Mobbing dar, die wir als Rechtsanwälte leider häufig sehen.

Rechtsanwalt bei Mobbing in Rastatt und Bühlertal

Rechtsanwalt Christopher Müller in Rastatt und Bühl

Rechtsanwalt Christopher Müller unterstützt durch seinen Schwerpunkt im Arbeitsrecht regelmäßig Menschen, die unter Mobbing leiden, bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Lassen Sie sich Mobbing nicht gefallen! Rufen Sie uns an.

 

 

Rechtsanwalt Christopher Müller

Arbeitsrecht • Mobbing

Rastatt 07222-1598890

Das Wichtigste zuerst

  • Mobbing muss regelmäßig und systematisch sein - keine Einzelfälle
  • Mobbing kann in schweren Fällen strafbar sein
  • Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Mobbing zu verhindern
  • Dokumentieren Sie alle Vorfälle genau (Ort, Zeit, Zeugen, Beteiligte)
  • Es gibt kein "Anti-Mobbing-Gesetz" - aber viele Vorschriften, die Mobbing verbieten

Unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles!


Was sind die Pflichten des Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern eine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht (§ 241 BGB). Er muss dafür sorgen, dass die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter gewahrt sind und sowohl Schutz als auch Rücksichtnahme sicherstellen. Wird diese Pflicht verletzt, kann der Mitarbeiter mit einem guten Rechtsanwalt für Mobbing Schmerzensgeld oder Schadensersatz fordern.

Der Chef muss also das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit sowie die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. In Bezug auf das Mobbing bedeutet das z. B.

  • angemessene Beschäftigung entsprechend dem Arbeitsvertrag, keine herabwürdigenden Arbeiten
  • Kritik und negative Beurteilungen nicht öffentlich vorzubringen
  • persönliche Daten des Arbeitnehmers vertraulich zu behandeln
  • Mitarbeiter vor Schikane anderer zu schützen

Bei der Fürsorgepflicht handelt es sich um eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag. Sie besteht unabhängig davon, ob bereits akut ein Mobbingfall vorliegt. Der Arbeitgeber muss alle Vorkehrungen treffen, damit es nicht zu einem ernsthaften Mobbingproblem kommen kann. Der Arbeitgeber ist auch für das Verhalten der Vorgesetzten, Abteilungsleiter und Manager verantwortlich. Er kann sich nicht damit herausreden, dass er von Verfehlungen der Führungsgruppe nichts wusste.

 

Wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt, kann der Arbeitnehmer mit seinem Anwalt

  • Widerruf bei falschen Behauptungen verlangen
  • Entschädigung fordern, wenn ein nachweisbarer, finanzieller Schaden vorliegt
  • Schadenersatz oder Schmerzensgeld bei entstandenen Gesundheitsschäden einklagen
  • Unterlassung bei nicht erlaubten Handlungen des Arbeitgebers verlangen
  • Ausgleich bzw. Entschädigung bei schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts fordern

Was sollten Sie bei Mobbing unternehmen?

  • Suchen Sie das offene Gespräch mit der Person, die Sie schikaniert und erklären Sie Ihr sachlich die Problematik
  • Informieren Sie die Personalabteilung, den Betriebsrat oder ihre Vorgesetzten. Dokumentieren Sie diese Gespräche
  • Führen Sie ein Protokoll der Vorfälle und halten Sie Zeit, Ort, Beteiligte und eine Kurzbeschreibung des Vorfalls fest
  • Lassen Sie sich medizinisch behandeln, wenn körperliche oder seelische Beschwerden auftreten
  • Schalten Sie rechtzeitig einen Anwalt ein, der sich mit Mobbing auskennt

Der wichtigste Tipp ist zweifellos die Dokumentation der Vorfälle. Vor Gericht muss Ihr Rechtsanwalt Ihre Aussagen beweisen oder zumindest so glaubhaft vortragen, dass die Richter ein klares Bild von der Situation bekommen. Je genauer ihre Beschreibung der verschiedenen Vorfälle ist, desto größer ist Ihre Chance, den Prozess zu gewinnen und zu ihrem Recht zu kommen. Wenn Sie ein genaues Tagebuch führen, aus dem ersichtlich ist, wo und um wie viel Uhr sich die Ereignisse zugetragen haben, wer anwesend war und was exakt vorgefallen ist, haben Sie ein schwerwiegendes Argument, dass die Gegenseite erst einmal entkräften muss. Ein ausführliches Mobbing-Tagebuch ist für Anwälte die Basis für ein erfolgreiches Vorgehen gegen den Täter.

Auch Zeugen sind bei der Durchsetzung Ihrer Rechte sehr hilfreich. Wenn Vorgesetzte Mobbing betreiben, leiden oft mehrere Mitarbeiter darunter. Sprechen Sie mit diesen Kollegen und fordern Sie sie auf, sich gemeinsam mit einem Rechtsanwalt gegen den Täter zu wehren.

Wann ist Mobbing sogar eine Straftat?

Mobbing im Allgemeinen ist in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern wie Frankreich oder Schweden keine Straftat. Es gibt jedoch Handlungen, die im Zusammenhang mit Mobbing regelmäßig vorkommen, welche strafbar sind.

In diesen Fällen ist Mobbing strafbar. Rechtsanwalt Christopher Müller hilft sofort bei Mobbing

Mobbing kann eine Straftat sein, wenn

  • eine Körperverletzung vorliegt (jemand erkrankt durch Mobbing)
  • eine Verleumdung im Spiel ist
  • Sie genötigt werden
  • eine Beleidigung vorliegt

In diesen Fällen droht dem Täter unter Umständen eine Vorstrafe.

Wie können wir Ihnen helfen?

Im Gespräch

Zuerst einmal hören wir Ihnen zu. Als Rechtsanwälte brauchen wir eine möglichst genaue Beschreibung der Vorfälle und der Täter. Darauf basierend erhalten Sie eine ausführliche und fundierte Beratung, wie Sie vorgehen sollten, bzw. was zu tun ist. Wir sagen Ihnen genau was Ihre Rechte sind und worauf Sie bei weiteren Mobbingvorfällen achten müssen. Gemeinsam erstellen wir dann einen konkreten Plan, welche Schritte in Bezug auf Täter, Zeugen, Vorgesetzte oder Betriebsrat notwendig sind.

 

Bei Ihrem Arbeitgeber

Wenn Sie dies wünschen, setzen wir uns als Anwälte mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung. Wir klären die Sachlage und versuchen die Situation einvernehmlich zu lösen. Häufig lassen sich Probleme im Gespräch mit dem Geschäftsführer oder der Personalabteilung bereinigen. Die meisten Unternehmen haben kein Interesse daran, ein Verfahren wegen Mobbing zu riskieren und sind bereit, das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter z. B. durch Abmahnung zügig zu korrigieren.

 

Vor Gericht

Wenn einvernehmliche Lösungen keine Option sind oder nicht erfolgversprechend scheinen, setzen unsere Anwälte Ihre Rechte engagiert vor Gericht durch.

Auf Basis Ihrer Notizen werden wir dem Gericht eine konkrete Beschreibung der einzelnen Vorfälle geben und die Verfehlungen des Täters deutlich machen.

Neben der genauen Dokumentation der Ereignisse ist es vor Gericht erforderlich, einen Zusammenhang zwischen den Vorfällen darzustellen (Kausalzusammenhang). Als Ihre Rechtsanwälte werden wir aufzeigen, dass die einzelnen Handlungen insgesamt ein Bild ergeben. Da es sich bei Mobbing nicht um einzelne Vorfälle, sondern um eine systematische, auf Dauer angelegter Schikane handelt, werden wir dem Gericht das Gesamtbild und die Verkettung der Ereignisse sichtbar machen. 

Schließlich werden wir konkret aufzeigen, welche Ihrer Rechte verletzt wurden oder gegen welche arbeitsvertraglichen Verpflichtungen Ihr Chef verstoßen hat.

 

Nach dem Verfahren

Auch nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren dürfen Ihnen an Ihrer Arbeitsstelle keine Nachteile entstehen. Wir setzen uns energisch dafür ein, dass Sie auch im Nachgang zu einer Klage Ihre Arbeit ohne Schikane und Repressalien erledigen können. Sollten Sie aufgrund der Gesamtsituation nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen, garantieren wir Ihnen eine kompetente Beratung zur Kündigung bzw. Abfindung.

Gleichbehandlungsgesetz - stark gegen Mobbing?

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft sofort bei Mobbing

2006 ist in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es verbietet Benachteiligungen oder Belästigungen

  • aus Gründen der Rasse
  • der ethnischen Herkunft
  • das Geschlechts
  • der Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • das Alters
  • der sexuellen Identität

Für diese Fälle bietet das AGG auch bei Mobbing einen wesentlich verbesserten Schutz. Wir prüfen daher auch ob Ihr persönlicher Fall eventuell nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verfolgt werden kann.

Der große Vorteil des Gleichbehandlungsgesetzes für Betroffene besteht darin, dass keine lange, systematische Kette von Belästigungen nachgewiesen werden muss. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgehalten: "Auch bei einmalig bleibenden Handlungen, bleibt der Betroffene nicht schutzlos". Dies bedeutet, dass die Beweisführung bei entwürdigenden Aussagen oder Handlungen im Zusammenhang mit den oben genannten Bereichen wesentlich leichter zu verfolgen ist.

 

Die Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz ist sehr weit gefasst und eröffnet uns als Anwälten sehr gute Möglichkeiten, Sie effektiv zu schützen. Darunter fallen unter anderem Verleumdungen, Beleidigungen, abwertende Äußerungen, Anfeindungen Drohungen und körperliche Übergriffe.  Ein vorheriger Protest des Betroffenen ist nicht notwendig. Es genügt, wenn ein objektiver Beobachter davon ausgehen kann, dass das Verhalten nicht erwünscht ist.

 

Bei Vorfällen dieser Art gerät der Arbeitgeber schon dann in Erklärungsnot, wenn er seine Arbeitnehmer nicht entsprechend geschult hat. Er kann sich dann nicht damit entschuldigen, dass er von den Vorfällen nichts gewusst hätte, da eine Vorbeugungspflicht besteht. Weiter verpflichtet das AGG den Arbeitgeber bei Kenntnis, umgehend ausreichende Maßnahmen zu ergreifen. Im Ernstfall droht dem Arbeitgeber sowohl eine Klage auf Schadensersatz, als auch ein Schmerzensgeld für den Geschädigten.

Das AGG schützt ausschließlich Beschäftigte und einige vergleichbare Gruppen. Freiberufler und Selbstständige fallen zum Beispiel nicht darunter.

Für Klagen nach dem Gleichbehandlungsgesetz gelten gesetzliche Fristen. Innerhalb von zwei Monaten muss die Belästigung beim Arbeitgeber angezeigt werden. Für Klageerhebung stehen drei Monate zur Verfügung. Schalten Sie deshalb umgehend einen Rechtsanwalt für Mobbing ein, wenn Sie eine Belästigung der oben genannten Art erleben mussten.


Kostenlose Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Rastatt 07222-1598890

 


Kompetente Beratung bei Mobbing

Lassen Sie sich Mobbing nicht gefallen - rufen Sie uns an. Rechtsanwalt Christopher Müller in Rastatt und Bühl

Wenn Sie unter Mobbing von Vorgesetzten oder Kollegen leiden, sollten Sie sich das nicht gefallen lassen. Gegen Mobbing gibt es in Deutschland inzwischen vielfältige Rechtsprechung und Sie haben eine gute Chance zu Ihrem Recht zu kommen. Lassen Sie sich frühzeitig durch einen guten Rechtsanwalt beraten und rufen Sie uns an:

 

Kanzlei Christopher Müller & Kollegen

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Christopher Müller & Kollegen 

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