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Kaufverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, Leasingverträge - Verträge gibt es wie Sand am Meer und in den unterschiedlichsten Formen. Aus diesem Grund gehört das allgemeine Vertragsrecht in unserer Rechtsanwaltskanzlei zum Tagesgeschäft.
Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien, in dem diese ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten verbindlich festlegen. Zum allgemeinen Vertragsrecht gehört nicht nur das Zustandekommen eines Vertrages, sondern auch seine Durchführung und Beendigung.
Bereits beim Zustandekommen eines Vertrages kann es zu Problemen kommen. Ein Vertrag muss (bis auf wenige Ausnahmen) nicht zwangsweise schriftlich abgeschlossen werden. Es reichen zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner. Diese können auch mündlich abgegeben werden. Wurde beispielsweise in einem Arbeitsvertrag mündlich etwas Anderes abgemacht, als anschließend schriftlich fixiert, so fallen bereits die Willenserklärung und der Vertragsinhalt auseinander. Und obwohl ein schriftlicher Vertrag existiert, kann dieser gar nicht wirksam zustande gekommen sein - etwa, weil eine Partei die andere arglistig getäuscht hat oder zwingende Formvorschriften nicht beachtet wurden. Die Frage, ob und wann ein Vertrag zustande gekommen ist, ist oftmals gar nicht so leicht zu beantworten.
In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit - die Vertragsparteien dürfen vereinbaren, was sie wollen, solange sie sich dabei an das geltende Recht halten. Der Vertragsinhalt darf nicht gegen die guten Sitten oder gesetzliche Verbote verstoßen. An dieser Stelle kommen dann meist die §§ 307 BGB (Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen) ins Spiel - denn ob Kaufvertrag, Arbeitsvertrag oder Mietvertrag, meist sind die Verträge von einer Partei vorformuliert und unterliegen daher der Inhaltskontrolle nach AGB-Recht. Wichtigster Stolperstein ist hier § 307 BGB: eine Vertragsklausel darf den anderen Teil nicht unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung liegt bereits dann vor, wenn die Klausel nicht transparent, d.h. nicht aus sich heraus klar verständlich ist.
Zur Frage, wann eine Klausel einen Vertragspartner unangemessen benachteiligt existiert umfassende Rechtsprechung - bezogen auf die jeweilige Klausel im jeweiligen Einzelfall. Für den Laien ist es daher fast unmöglich, selbst zu beurteilen, ob die verwandte Klausel gegen AGB-Recht verstößt. Ist dies nämlich der Fall, so ist die Klausel in jedem Fall unwirksam und kann unter Umständen sogar den gesamten Vertragsinhalt zu Fall bringen. Da die Rechtsprechung insbesondere im Arbeits- und Mietrecht sehr dynamisch ist, ist daher die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Vertragsgestaltung zu empfehlen. Denn veraltete oder schlecht ausgearbeitete Klauseln können ihren Verwender unter Umständen teuer zu stehen kommen.
Nicht zuletzt können auch bei der Beendigung des Vertrages Probleme entstehen - beispielsweise bei der Frage nach der Möglichkeit eines Widerrufs oder der korrekten Kündigungsfrist.
Während es sich also beim allgemeinen Vertragsrecht um das juristische Basiswerkzeug handelt, sind die Spezialisten bei den speziellen Vertragsformen gefragt. Wer als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ausgearbeitet haben will, der innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglichst günstig für ihn ist, der ist beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht am besten aufgehoben. Gleiches gilt natürlich für den Vermieter und den Fachanwalt für Mietrecht oder bei der Gründung einer Gesellschaft. Aber auch als Arbeitnehmer oder Mieter kann es sich durchaus lohnen, einmal einen Profi einen Blick in den Arbeits- oder Mietvertrag werfen zu lassen. Es könnte nämlich durchaus sein, dass der Arbeitgeber zu Unrecht das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung zurückfordert oder der Vermieter dem Mieter nicht gerechtfertigt die Kosten für Schönheitsreparaturen aufdrückt.
Nur der Fachmann kann für seinen Mandanten bei der Vertragsgestaltung das Beste herausholen
Durch unsere langjährige Erfahrung als Rechtsanwälte kennen wir uns bestens im Vertragsrecht aus. Wir erstellen oder Begutachten regelmäßig Verträge aus den verschiedensten Bereichen. Ganz besonders häufig bearbeiten wir natürlich Verträge aus unseren Spezialgebieten, wie Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht oder Familienrecht. Aber auch in anderen Bereichen des Vertragsrechts können wir Ihnen eine kompetente Beratung garantieren.
Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
Rechtsanwälte und Fachanwälte
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