Rechtsanwälte für Vertragsrecht - Christopher Müller & Kollegen in Rastatt und Bühl

Ärger mit einem Vertrag? Rufen sie uns an:  Rastatt 07222-1598890

Vertragsrecht

Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Rastatt und Bühlertal

"Vertrag" kommt nicht immer von "sich vertragen"

Kaufverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, Leasingverträge - Verträge gibt es wie Sand am Meer und in den unterschiedlichsten Formen. Aus diesem Grund gehört das allgemeine Vertragsrecht in unserer Rechtsanwaltskanzlei zum Tagesgeschäft. 

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien, in dem diese ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten verbindlich festlegen. Zum allgemeinen Vertragsrecht gehört nicht nur das Zustandekommen eines Vertrages, sondern auch seine Durchführung und Beendigung. 

Ein Vertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden

Bereits beim Zustandekommen eines Vertrages kann es zu Problemen kommen. Ein Vertrag muss (bis auf wenige Ausnahmen) nicht zwangsweise schriftlich abgeschlossen werden. Es reichen zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner. Diese können auch mündlich abgegeben werden. Wurde beispielsweise in einem Arbeitsvertrag mündlich etwas Anderes abgemacht, als anschließend schriftlich fixiert, so fallen bereits die Willenserklärung und der Vertragsinhalt auseinander. Und obwohl ein schriftlicher Vertrag existiert, kann dieser gar nicht wirksam zustande gekommen sein - etwa, weil eine Partei die andere arglistig getäuscht hat oder zwingende Formvorschriften nicht beachtet wurden. Die Frage, ob und wann ein Vertrag zustande gekommen ist, ist oftmals gar nicht so leicht zu beantworten. 

Nicht alles darf in einen Vertrag

In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit - die Vertragsparteien dürfen vereinbaren, was sie wollen, solange sie sich dabei an das geltende Recht halten. Der Vertragsinhalt darf nicht gegen die guten Sitten oder gesetzliche Verbote verstoßen. An dieser Stelle kommen dann meist die §§ 307 BGB (Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen) ins Spiel - denn ob Kaufvertrag, Arbeitsvertrag oder Mietvertrag, meist sind die Verträge von einer Partei vorformuliert und unterliegen daher der Inhaltskontrolle nach AGB-Recht. Wichtigster Stolperstein ist hier § 307 BGB: eine Vertragsklausel darf den anderen Teil nicht unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung liegt bereits dann vor, wenn die Klausel nicht transparent, d.h. nicht aus sich heraus klar verständlich ist. 

Umfassende Rechtsprechung zum AGB-Recht

Zur Frage, wann eine Klausel einen Vertragspartner unangemessen benachteiligt existiert umfassende Rechtsprechung - bezogen auf die jeweilige Klausel im jeweiligen Einzelfall. Für den Laien ist es daher fast unmöglich, selbst zu beurteilen, ob die verwandte Klausel gegen AGB-Recht verstößt. Ist dies nämlich der Fall, so ist die Klausel in jedem Fall unwirksam und kann unter Umständen sogar den gesamten Vertragsinhalt zu Fall bringen. Da die Rechtsprechung insbesondere im Arbeits- und Mietrecht sehr dynamisch ist, ist daher die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Vertragsgestaltung zu empfehlen. Denn veraltete oder schlecht ausgearbeitete Klauseln können ihren Verwender unter Umständen teuer zu stehen kommen. 

 

Nicht zuletzt können auch bei der Beendigung des Vertrages Probleme entstehen - beispielsweise bei der Frage nach der Möglichkeit eines Widerrufs oder der korrekten Kündigungsfrist.

Verträge vom Spezialisten

Während es sich also beim allgemeinen Vertragsrecht um das juristische Basiswerkzeug handelt, sind die Spezialisten bei den speziellen Vertragsformen gefragt. Wer als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ausgearbeitet haben will, der innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglichst günstig für ihn ist, der ist beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht am besten aufgehoben. Gleiches gilt natürlich für den Vermieter und den Fachanwalt für Mietrecht oder bei der Gründung einer Gesellschaft. Aber auch als Arbeitnehmer oder Mieter kann es sich durchaus lohnen, einmal einen Profi einen Blick in den Arbeits- oder Mietvertrag werfen zu lassen. Es könnte nämlich durchaus sein, dass der Arbeitgeber zu Unrecht das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung zurückfordert oder der Vermieter dem Mieter nicht gerechtfertigt die Kosten für Schönheitsreparaturen aufdrückt.

Nur der Fachmann kann für seinen Mandanten bei der Vertragsgestaltung das Beste herausholen


Kompetente Beratung

Durch unsere langjährige Erfahrung als Rechtsanwälte kennen wir uns bestens im Vertragsrecht aus. Wir erstellen oder Begutachten regelmäßig Verträge aus den verschiedensten Bereichen. Ganz besonders häufig bearbeiten wir natürlich Verträge aus unseren Spezialgebieten, wie Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht oder Familienrecht. Aber auch in anderen Bereichen des Vertragsrechts können wir Ihnen eine kompetente Beratung garantieren.

 

Kanzlei Christopher Müller & Kollegen

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Rastatt 07222-1598890


Das schreiben unsere Mandanten bei Google

M K

"Außerordentlich informatives, sachliches Erstgespräch! DIe Kanzlei Christopher Müller & Kollegen wird aufgrund dessen, meine weiteren Schritte in einer Rechtsangelegenheit betreuen. Absolut empfehlenswert!!!"

 

Tanja Schmidt

 „Wir sind sehr freundlich empfangen worden. Auch das Gespräch zu meiner Zufriedenheit. EMPFEHLE ich gerne weiter.“ 

 

Christian Barna

"Ich habe mich entschlossen die kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Ich habe mein Anliegen Herrn Müller vorgetragen und erhielt eine seriöse und vor allem ehrliche Einschätzung zu meinem Fall. Ich war positiv beeindruckt und sehr zufrieden."

 

Bafaro Francesco

"Schnelle Hilfsbereitschschaft und Umsetzung ! Bei Problemfällen sehr gut erreichbar. Jedem zu empfehlen !"

Isabelle Fischer

"Sehr freundliche Mitarbeiterinnen. Ein ganz großes Dankeschön an Frau Uhrmeister, durch sie war vieles leichter! Vielen Dank auch an Herrn Rechtsanwalt Schulz der uns sehr gut beraten hat."


Christopher Müller & Kollegen 

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rastatt  

Lortzingstr. 7

76437 Rastatt

Tel. 07222-1598890

Bühlertal

Hauptstraße 38

77830 Bühlertal

Tel. 07223-8303008

Rechberghausen

Faurndauer Straße 6

73098 Rechberghausen

Tel. 07161-958810


Hinweis: Wir bemühen uns sehr um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit unserer Seiten. Dennoch können wir hierfür keine Garantie übernehmen. Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung.