Bußgeldbescheid? Rufen Sie uns an! Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922
In der Radarfalle geblitzt, eine rote Ampel übersehen oder einen kleineren Unfall verschuldet – es gibt eine große Zahl von möglichen Vergehen im Straßenverkehr. In vielen dieser Fälle müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Doch mit einem Bußgeld oder sogar Punkten, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis muss sich niemand abfinden – ein Einspruch ist möglich und hat in bestimmten Fällen auch durchaus Erfolgschancen. Unser Rechtsanwalt Adrian Schulz kennt als Fachanwalt für Verkehrsrecht alle Möglichkeiten gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen und sagt Ihnen wie die Erfolgschancen in Ihrem speziellen Fall stehen. Eine kompetente Beratung zum Bußgeldbescheid erhalten Sie von uns in Rastatt oder Bühl.
Rechtsanwalt Adrian Schulz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922
Im Verkehrsrecht ist zwischen einem Verwarnungsgeld und einem Bußgeldbescheid zu unterscheiden. Eine Verwarnung wird bei kleineren Ordnungswidrigkeiten (OWI) wie z. B. falschem Parken erteilt und kostet maximal 55 Euro. Der Verstoß wird nicht registriert, die Sache ist mit der Zahlung erledigt. Verwarnungsgelder sind eben keine Bußgelder und bringen daher auch kein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg mit sich. Nach § 56 II 1 OWiG ist eine Verwarnung wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entweder sofort entrichtet oder innerhalb einer Frist bezahlt.
Gegen ein Verwarnungsgeld kann kein Widerspruch eingelegt werden. Wer nicht mit der Verwarnung einverstanden ist, zahlt einfach nicht, er erhält dann im zweiten Schritt meistens automatisch einen Bußgeldbescheid. Theoretisch ist es möglich, dass die Behörde das Verfahren nach dem Nicht-Zahlen des Verwarnungsgeldes einstellt, da der Vorgang eigentlich noch einmal überprüft wird. Dies kommt aber in der Praxis so gut wie nie vor.
Als Rechtsanwälte raten wir Ihnen in den meisten Fällen, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen. Das Verfahren ist damit rechtswirksam abgeschlossen. Der Aufwand dagegen vorzugehen steht oft nicht im Verhältnis zu dem zu erwartenden finanziellen Ergebnis. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie sich alles gefallen lassen müssen! Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen das Verwarnungsgeld willkürlich aufgebürdet wurde und bereit sind für Ihr Recht zu streiten, setzen wir uns engagiert bei den Behörden in Rastatt, Baden-Baden, Bühl oder Umgebung für Sie ein!
Während die Verwarnung der "kleinere Bruder" des Bußgeldes ist, versteht man unter der Strafe eine wesentlich schärfere Form der Sanktion. Das Bußgeld wird von einer Behörde verhängt, während Sie es bei einer Strafe bereits mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen. Beides kommt im Verkehrsrecht sehr häufig vor. Beispiele für Straftaten im Verkehr sind Fahrerflucht, Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung. Während man bei einem Bußgeldbescheid nicht unbedingt immer widersprechen muss, sollten Sie uns bei einer Strafanzeige grundsätzlich anrufen. Hier geht es um Strafen, die bis zu Gefängnis reichen können. Ein Rechtsanwalt kann in diesen Fällen nur dringend empfohlen werden! Und man kann es nicht oft genug sagen: Machen sie keinerlei Aussage, wenn es um eine Straftat geht, bevor Sie mit uns in gesprochen haben!
Im Prinzip kann für alle Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Besonders häufig sehen wir als Rechtsanwälte z. B. folgende Fälle:
Bußgelder können sehr teuer werden. Theoretisch sind bis zu 1.000 € möglich. Ein Bußgeld beträgt aber immer mindestens 60 €. Darunter handelt es sich um eine Verwarnung. Welches Bußgeld im jeweiligen Fall zu zahlen, ist ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, genauer gesagt der "Bußgeldkatalog-Verordnung" (BKatV) des Bundesministeriums für Verkehr.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung muss schriftlich per Post oder per Fax an die zuständige Behörde geschickt werden. Per E-Mail geht dies leider noch nicht. Wichtig ist die Frist von 14 Tagen ab Zugang des Bescheids. Als letzter Tag der Frist gilt nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag, an dem der Einspruch bei der Behörde im Briefkasten liegt. Wird diese Frist verpasst, ist der Bescheid rechtskräftig.
Nur in begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Krankheit oder bei einem Auslandsurlaub) kann eine Verlängerung beantragt werden. Die Behörde möchte in der Regel Beweise für die Begründung sehen, also z. B. Belege für einen Krankenhausaufenthalt oder Reisebuchungen.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann einfach fristwahrend eingelegt werden. Er muss nämlich nicht sofort begründet werden. Nach einer kompetenten Beratung durch unseren Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht können Sie dann eine informierte Entscheidung treffen, ob es Sinn macht, den Einspruch von uns begründen zu lassen oder ihn zurückzuziehen. In beiden Fällen sind wir Ihnen natürlich gerne in einer unserer Kanzleien in Rastatt oder Bühl behilflich.
Ob sich ein Einspruch lohnt und wie die Chancen auf Erfolg stehen, hängt sehr stark vom Einzelfall ab.
Die zuständige Behörde wird den Einspruch zunächst prüfen und wissen wollen, was wir zu Ihrer Entlastung vorzubringen haben. Dabei kommt es zum Zwischenverfahren, d. h. die zuständige Behörde prüft, ob Ihr Einspruch form- und fristgerecht eingelegt und die Schriftform gewahrt wurde. Anschließend kann die Behörde den Bescheid zurückziehen oder aufrechterhalten. Im zweiten Fall leitet sie den Vorgang ans Amtsgericht weiter. Das Gericht wird das Verfahren nach einer weiteren Prüfung einstellen oder zur Hauptverhandlung laden, wo wir uns dann als Rechtsanwälte persönlich für Sie einsetzen und Ihre Sicht der Dinge schildern können.
Als Rechtsanwälte prüfen wir alle Möglichkeiten, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen und geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen. Wir fordern Akteneinsicht an und prüfen alles genau, um den Bescheid zu Fall zu bringen.
Rastatt
Kaiserstraße 48a
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Briegelackerstraße 21
76532 Baden-Baden
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Fax. 07221 93-18 58
E-Mail: bussgeldbehoerde@baden-baden.de
Bühl
Hauptstraße 41
77815 Bühl
Tel. 07223 935-513
Rechtsanwalt Adrian Schulz unser Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt alle Ansätze gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Von der Beratung über die Sinnhaftigkeit eines Einspruchs, über die Durchführung bis zur Hauptverhandlung begleiten wir Sie kompetent und engagiert! Rufen Sie uns an:
Rechtsanwalt Adrian Schulz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
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