Rechtsanwälte für Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage in Rastatt und Bühl
Viele Kündigungen sind unwirksam! Rufen Sie uns an: Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922

Kündigungsschutz - so wehren Sie sich richtig!

Der Kündigungsschutz ist sehr stark in Deutschland und viele Kündigungen sind unwirksam. In den meisten Fällen lohnt es sich daher, eine Kündigung vom Anwalt prüfen zu lassen. Allerdings haben Sie nach Zustellung der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um sich gegen die Kündigung zu wehren, indem Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen Danach ist in der Regel nichts mehr zu machen. Sichern Sie sich die Chance auf eine faire Abfindung oder Wiedereinstellung und lassen Sie sich zeitnah von einem kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Anwälte für Kündigungsschutz in Rastatt und Bühl

Rechtsanwalt Christopher Müller - Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklagen
Rechtsanwalt Christopher Müller

In der Kanzlei Christopher Müller haben sich mehrere Anwälte auf Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklagen spezialisiert. Wir beraten Sie kompetent und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten und Chancen auf.

 

Rufen Sie uns rechtzeitig an, die Frist ist kurz!

 

Kanzlei Christopher Müller & Kollegen

Kündigungsschutz • Kündigungsschutzklagen

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Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung

Ohne Verpflichtungen oder finanzielles Risiko für Sie!

Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922


Kündigungsschutz - das können wir für Sie tun!

  • Unsere Anwälte prüfen Ihre Kündigung genau
  • Wir schätzen Ihre Chancen für eine Kündigungsschutzklage ein und beraten Sie umfassend
  • Wir klären Sie über Risiken und Kosten auf
  • Sie erfahren alles Wichtige über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage
  • Unsere Kanzlei holt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung Deckungszusage ein
  • Wir reichen für Sie Klage ein und führen den gesamten Schriftverkehr
  • Ein kompetenter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt Sie engagiert vor Gericht

3-Wochen-Frist bei Kündigung - handeln Sie schnell!


Abfindung durch Kündigungsschutzklage

Es mag viele überraschen, aber in Deutschland besteht nur in den seltensten Fällen ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung. In den meisten Fällen steht dem Arbeitnehmer überhaupt keine Abfindung zu. Sehr häufig bieten Arbeitgeber sogar erst dann eine faire Abfindung an, wenn ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet wird. Da die Kündigungsschutzklage ein hohes finanzielles Risiko für den Arbeitgeber darstellt, lässt sich durch einen Anwalt oft eine sehr gute Abfindung verhandeln.


Professionelle Beratung zum Kündigungsschutz

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Wir helfen Ihnen schnell und kompetent

Lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Die Frist ist kurz! Durch unsere kostenlose Ersteinschätzung erfahren Sie unverbindlich und ohne finanzielles Risiko, ob sich eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall lohnt.

 

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Rechberghausen

Faurndauer Straße 6

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