Der Kündigungsschutz ist sehr stark in Deutschland und viele Kündigungen sind unwirksam. In den meisten Fällen lohnt es sich daher, eine Kündigung vom Anwalt prüfen zu lassen. Allerdings haben Sie nach Zustellung der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um sich gegen die Kündigung zu wehren, indem Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen Danach ist in der Regel nichts mehr zu machen. Sichern Sie sich die Chance auf eine faire Abfindung oder Wiedereinstellung und lassen Sie sich zeitnah von einem kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten.
In der Kanzlei Christopher Müller haben sich mehrere Anwälte auf Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklagen spezialisiert. Wir beraten Sie kompetent und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten und Chancen auf.
Rufen Sie uns rechtzeitig an, die Frist ist kurz!
Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
Kündigungsschutz • Kündigungsschutzklagen
Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922
3-Wochen-Frist bei Kündigung - handeln Sie schnell!
Es mag viele überraschen, aber in Deutschland besteht nur in den seltensten Fällen ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung. In den meisten Fällen steht dem Arbeitnehmer überhaupt keine Abfindung zu. Sehr häufig bieten Arbeitgeber sogar erst dann eine faire Abfindung an, wenn ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet wird. Da die Kündigungsschutzklage ein hohes finanzielles Risiko für den Arbeitgeber darstellt, lässt sich durch einen Anwalt oft eine sehr gute Abfindung verhandeln.
Lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Die Frist ist kurz! Prüfen Sie in einem Beratungsgespräch ob sich eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall lohnt. Stellen Sie vorab bei Ihrer Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht eine Deckungsanfrage!
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