Scheidung - die 10 häufigsten Irrtümer

Scheidung - Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht und Scheidung

Wenn eine Scheidung ansteht, sollte man sich nicht auf Gerüchte oder den Nachbarn verlassen. Immer wieder begegnen uns falsche Vorstellungen, die den Streit zwischen den Ehepartnern oft noch komplizierter machen. Hier finden Sie die zehn häufigsten Irrtümer und eine kurze Erklärung, wie es wirklich aussieht

1) Scheidung nur, wenn beide zustimmen

Selbstverständlich kann eine Scheidung auch durchgeführt werden, wenn nur ein Partner die Scheidung durch einen Anwalt einreicht. Diese Situation liegt sogar in den meisten Fällen vor. Das Gericht stimmt einer Scheidung dann zu, wenn sie als zerrüttet gilt. Dazu muss derjenige, der die Scheidung will nachweisen, dass keine Hoffnung auf eine Besserung der Situation besteht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird dies angenommen, wenn die Partner ein Jahr getrennt „von Tisch und Bett“ leben. Dieses getrennte Leben kann unter bestimmten Umständen sogar in einer Wohnung stattfinden. Wenn nur ein Partner die Scheidung wünscht, geht das Gericht erst nach einer dreijährigen Trennungsphase von der Zerrüttung aus.

 

Trotzdem kann die Ehe vorher geschieden werden, wenn zum Beispiel einer der Eheleute länger mit einem neuen Partner zusammenlebt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Härtefallscheidung. Diese Ausnahme kann dann zur Anwendung kommen, wenn einer der Partner physisch oder seelisch stark unter der Ehe leidet und ihm die weitere Fortführung nicht zugemutet werden kann.

2) Ein Anwalt kann beide Ehepartner vertreten

Hier wird etwas verwechselt. Es ist richtig, dass für eine Scheidung lediglich einer der beiden Partner durch einen Anwalt vertreten werden muss. Eine Scheidung ohne mindestens einen Rechtsanwalt ist im deutschen Familienrecht nicht zulässig. Allerdings kann dieser Anwalt lediglich einen Ehepartner vertreten. Würde er die Interessen von beiden vertreten, begeht er eine Straftat, den sogenannten Parteiverrat. Nur der durch einen Anwalt vertretene Partner kann eigene Anträge stellen. Wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt und beide sich einig sind, kann nur ein Anwalt viel Geld sparen. Allerdings muss sich derjenige, der keinen Rechtsanwalt nimmt im Klaren sein, dass er auf das Verfahren wenig Einfluss hat.


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3) Unterhalt gibt es nach der Scheidung nicht mehr

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 muss jeder Partner nach der Scheidung für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. Allerdings kommt es dennoch häufig zu einer Unterhaltspflicht. Dies passiert dann, wenn einer der Partner durch unverschuldete Umstände nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Beispiele dafür sind Kindererziehung, hohes Alter, Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Auch wird vom Gericht häufig ein sogenannter Aufstockungsunterhalt durch den Anwalt beantragt. Dies ist dann der Fall, wenn der Einkommensunterschied zwischen den Partnern erheblich ist und der schlechter Verdienende den gemeinsamen Lebensstandard nicht mehr halten kann.

4)  Unterhalt gibt es, bis das Kind drei Jahre alt ist

In vielen Fällen bleibt einer der beiden Partner zu Hause und sorgt für den Nachwuchs. Dies gilt insbesondere, wenn das Kind noch sehr klein ist. In diesen Fällen hat der Partner, der sich um die Kinderbetreuung kümmert, auch nach einer Scheidung Anspruch auf Unterhalt, bis das Kind drei Jahre alt ist. Dieser Anspruch aus dem Familienrecht kann unter bestimmten Bedingungen aber erheblich länger bestehen. Dies gilt zum Beispiel, wenn das Kind pflegebedürftig ist oder der Tagesablauf des betreuenden Elternteils eine Vollzeitstelle nicht zulässt. Diese Unterhaltspflicht durch Kindesbetreuung betrifft nicht nur Ehepaare sondern auch Unverheiratete, die sich getrennt haben. Ein guter Rechtsanwalt für Familienrecht kann diesen Anspruch genau prüfen.

5) Den alten Namen bekommt man schwer zurück

Viele Geschiedene möchten nach der Trennung wieder ihren alten Namen annehmen. Dies ist kein Problem, kostet aber etwas Geld. Den entsprechenden Antrag kann man nach der Scheidung beim zuständigen Standesamt stellen. Hierfür wird eine Gebühr fällig. Zu beachten ist, dass bei einer Namensänderung auch andere Dokumente neu beantragt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel der Pass oder der Personalausweis. Ein Rechtsanwalt ist für die Namensänderung nicht notwendig.

6) Das Sorgerecht für die Kinder bekommt die Frau

Dies stimmt so nicht. Das Familienrecht sieht vor, dass das Sorgerecht nach einer Scheidung bei beiden Elternteilen gemeinsam verbleibt. Erst wenn es zum Streit über das Sorgerecht kommt und ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht über einen Anwalt für Familienrecht gestellt wird, muss das Gericht entscheiden, wer das Sorgerecht erhält. 


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7) Nach der Scheidung wird alles geteilt

Wenn nicht notariell etwas anderes vereinbart ist, gilt für die Ehe die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass jeder Partner das Eigentum an den Dingen behält, die er bereits in die Ehe mit eingebracht hat. Auch was während der Ehezeit von einem Partner an Vermögen geschaffen wurde, gehört ihm erst einmal selbst. Auf Antrag eines Anwaltes führt das Gericht im Falle der Scheidung einen Zugewinnausgleich durch. Dann wird das während der Ehezeit entstandene Vermögen aufgeteilt. Ein Erbe, dass einer der Partner während der Ehe erhalten hat, ist vom Zugewinnausgleich nicht betroffen. Sollte bei diesem Erbe jedoch eine Wertsteigerung eingetreten sein, hat der andere einen Anspruch auf die Hälfte dieses Wertzuwachses.

8) Kein Kindesunterhalt beim Wechselmodell

Beim sogenannten Wechselmodell (Pendelmodell) lebt das Kind die Hälfte der Zeit beim Vater, die andere Hälfte bei der Mutter. Der jeweils betreuende Ehepartner kommt für den Unterhalt des Kindes auf. Allerdings kann es durchaus zu Ausgleichszahlungen kommen. Dies ist dann der Fall, wenn die Ehepartner unterschiedliche Einkommen haben. Nach dem deutschen Familienrecht muss der besser verdienende Partner anteilig mehr zum Kindesunterhalt beitragen als derjenige, der weniger verdient.

9) Wer weniger verdient, sollte die Scheidung einreichen

Dies bringt bei den Kosten keinen Vorteil. Zur Berechnung der Scheidungskosten werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Scheidung über einen Rechtsanwalt eingereicht hat.

10) Wer arbeitslos ist, muss keinen Kindesunterhalt zahlen

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Pflicht Kindesunterhalt zu zahlen ist nicht davon abhängig, ob man berufstätig ist. Wesentlich ist nur, ob dem Unterhaltspflichtigen genug Geld für das eigene Leben bleibt. Wenn der Kindesunterhalt dazu führen würde, dass das eigene Leben nicht mehr bestritten werden kann, besteht die Möglichkeit beim Jugendamt Sozialleistungen zu beantragen. Häufig beantragt derjenige Partner, der das Kind betreut, einen Unterhaltsvorschuss, wenn er nicht dem im Familienrecht vorgesehenen Kindesunterhalt erhält. Sofern der Unterhaltspflichtige dies weiß, muss er den Vorschuss an das Jugendamt zurückzahlen, sobald er wieder zahlungsfähig ist.


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